Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Hallo, ich hab mal eine Frage. Momentan bin ich noch in Elternzeit bis 30.06.15, bin nun aber erneut schwanger (vorrauss. ET 24.12.2015). Ab Juli 2015 habe ich bei meinem bisherigen AG noch meinem Resturlaub beantragt, der auch genehmigt wurde. Also erster Arbeitstag wäre Ende August. Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil ich im Röntgen arbeite. Nun ist meine Frage, wielange muss man dort wieder arbeiten bevor man ins BV geht oder reicht der Resturlaub schon aus? Wann teile ich dies meinem AG mit, dass ich erneut schwanger bin? Vielen Dank für die Antwort! MFG

von bine-bln am 23.04.2015, 11:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Hallo, Sie müssen gar nicht arbeiten gehen, leider ist die Sache mit dem Uraub nicht rückgängig zu machen. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Schade,wäre der Urlaub nicht schon genehmigt, hättest Du den auch noch aufsparen können. Du musst gar keinen Tag arbeiten um ins BV zu gehen. Hatte ich aucb so. Am letzten Tag der Elternzeit schlug das Herz und ich bekam das BV, lief alles reibungslos.

von Sternenschnuppe am 23.04.2015, 11:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Danke für die schnelle Antwort! Und wie berechnet sich das neue elterngeld dann?! Wird da das alte elterngeld mitberechnet? Lg

von bine-bln am 23.04.2015, 23:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Kommt drauf an wie alt das erste Kind ist.

von Sternenschnuppe am 24.04.2015, 09:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Mein erstes Kind wird am 1.Mai 2015 ein Jahr alt! Lg

von bine-bln am 24.04.2015, 10:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Gutes Timing :-) Dann wird Dein Elterngeld identisch sein, plus 10% Geschwisterbonus. Hast ja dann durch den Urlaub keine Monate ohne Enkommen in der Berechnung. Elterngekdmonate vom 1. werden durch alten Lohn ersetzt.

von Sternenschnuppe am 24.04.2015, 13:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Echt? Das ist ja cool! Und wann teile ich am besten meinem AG mit, dass ich schwanger bin. Erst wenn im Juli mein Urlaub beginnt? Wollte eigentlich meinen AG wechseln, werde ich natürlich jetzt nicht machen. Stehe so ein bisschen auf Kriegsfuss mit ihm! Will jetzt alles richtig machen! Hab meinen ersten Gyn termin auch erst nächste Woche! Danke danke danke für die Antworten!!!

von bine-bln am 24.04.2015, 14:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bevor Wiederaufnahme der Arbeit bei erneuter Schwangerschaf

Bis Juli ist noch Zeit. Es reicht wenn die 12 Wochen vorrüber sind. Frühestens würde ich es ab Herzschlag sagen. Bei doofem AG später, also zwei Wochen vor Ende des Urlaubes.

von Sternenschnuppe am 24.04.2015, 16:19



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