Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit 27./28. Woche und für 1 Woche krank geschrieben auf Grund von Wehentätigkeit. Danach möchte ich soweit wieder genesen, gern wieder arbeiten gehen. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass meine Krankschreibung in ein Beschäftigungsverbot geändert werden muss seitens meiner Ärztin. Dies betrifft für ihn auch die Krankschreibung am Anfang meiner Schwangerschaft, wo ich für 1 Woche krank geschrieben war auf Grund von Blutung in der Schwangerschaft. Laut Aussage meiner Krankenkasse, obliegt diese Entscheidung meiner Ärztin. Nach Anruf bei dieser teilte mir die Schwester mit, dass es ein Beschäfitgungsverbot aus einer Krankschreibung nicht gibt. Ich bin nun ehrlich gesagt verunsichert was nun der richtige Weg ist. Vermuten täte ich, dass es sich hierbei auch um die finanzielle Seite meines AG handelt. Können Sie mir empfehlen, welche Art der Arbeitsunfähigkeit nun die richtigere wäre? Ich bin wie gesagt etwas verunsichert und vertraue eigentlich der Entscheidung meiner Ärztin. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Sadi_ am 06.11.2012, 16:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aus. Krankschreibung?

Hier muss gar nichts umgeschrieben werden. Wenn Du krank bist, dann wirst Du krank geschrieben. Wenn in Deiner Arbeit eine Gefährung für das Kind oder Dich als Schwangere besteht, dann wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Wenn Du nun also Wehen hast, dann bist Du krank. Denkt der Arzt dass Du vorzeitige Wehen aufgrund Deiner Arbeit bekommst, dann kann er ein BV aussprechen. Dein AG will das wahrscheinlich weil er dann das Geld für Deine Ausfallzeiten von anderen Stellen wiederbekommen kann und dies nicht aus eigener Tasche bezahlen muss. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 07.11.2012, 08:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21. Ssw und habe mir vor knapp 4 Wochen eine Knieverletzung zugezogen, die auch operiert wurde. Mindestens 6-8 Wochen darf ich das Bein jetzt nicht belasten. Nun bin ich die 4. Woche krankgeschrieben (bekomme also noch Lohnfortzahlung) und mache mir Sorgen was die Berechnung des Elterngeldes angeht, wenn ic...


Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen

Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 29. SSW (zweite Schwangerschaft) und arbeite 30 Stunden in Teilzeit als Produktmanager. In den letzten 4 Wochen war ich wegen verschiedener Infekte (grippal, Magen-Darm, Bindehautentzündung) und einer Woche Urlaub kaum im Büro. Bis 30. April müsste ich eigentlich noch arbeiten. Zu Beginn meiner Schwangerschaft ...


Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung

Hallo, Ich befinde mich in der 16. ssw und habe aufgrund meiner ss derzeit einen Bürojob. (Vorher Polizistin im Streifendienst). Seit ca. 3 Woche habe ich starke Unterleibschmerzen nach langem Sitzen und am Abend extreme Kopfschmerzen. Ich arbeite 8,5 Std pro Tag. Auf Nachfrage bei meiner Frauenärztin ob es eine Möglichkeit gibt, mich kran...


Von der Krankschreibung ins Beschäftigungsverbot bei einem befristeten Vertrag

Hallo, Ich befinde mich derzeit in einer komplizierten Situation. Ich bin seit August 2019 krankgeschrieben (Epilepsie). Demnach erhielt ich seit September 2019 Krankengeld. Seit Dezember 2019 bin ich schwanger. Im Januar 2020 habe ich eine Reha angetreten. Diese musste ich leider vorzeitig aufgrund schwangerschaftsbedingter Komplikationen (akute...


Beschäftigungsverbot vom AG während laufender Krankschreibung

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Wertung des Beschäftigungsverbotes gegenüber einer Krankschreibung. Ich bin seit mittlerweile 5,5 Wochen aufgrund von einer Schwangerschaftsbedingten Erkrankung krank geschrieben und bin auch noch für die nächsten 4 Wochen von meiner Gynäkologin aus weiter krank geschrieben. Aus meinem Betrieb erhiel...


Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, letzten Freitag bin ich in der 24 SSW wg. vorzeitigen Wehen, Trichterbildung und starker Zervixverkürzung ins Krankenhaus gekommen und bin nun erstmal krank geschrieben, muss die meiste Zeit am Tag liegen. Meine Ärztin schließt aus, dass ich vor dem Mutterschutz arbeiten kann. Sie wollte allerdings kein individuelles Beschäftigun...


Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, In den Anfängen meiner Schwangerschaft war ich drei Wochen krank geschrieben und anschließend wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich arbeite in einer Kita. Nun habe ich mich nach langen Überlegungen noch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden und lasse diesen nächste Woche vornehmen. Da mir diese Entscheid...


Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei dieser sehr speziellen Frage weiterhelfen. Denn auch meine Situation ist ziemlich speziell. Ich bin aktuell noch in einer Gemeinschaftspraxis angestellt, jedoch nur noch bis Ende diesen Monats. Anschließend wollte ich mich selbstständig machen - jedoch bin ich kurz nach der Kündigung schw...


Krankschreibung und Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir daz...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...