Frage: Beschäftigung während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit in Teilzeitkräfte (20 Stunden pro Woche). Und bekomme im Sommer mein 2. Kind. Ich möchte meinem Arbeitgeber (große Firma im Industriegewerbe) vorschlagen nach dem Mutterschutz im homeoffice während der 2 jährigen Elternzeit zu arbeiten. Frage1: Geht das auch mit der Hälfte meiner jetzigen Stunden pro Woche, also nur noch 10? Statt 20 (Überall steht mind.15-max30) Frage2: Wenn homeoffice generell nicht geht. Würde ich meine Arbeit auf ein festes Projekt/Aufgabengebiet (Erstellen und Versenden von Einladungen zu Veranstaltungen) reduzieren und ca 1x monatlich für die entsprechenden 3-4 Vormittage ins Büro gehen wollen. (Bzw 12x im Jahr wo das Projekt/eine Veranstaltung ansteht) Könnte man dann vorschlagen, an diesen wenigen Tagen im Monat normal einzustempeln und normal mit dem Stundenlohn nach geleisteten Stunden bezahlt zu werden? Natürlich nur wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt. Ich weiss nur nicht wie mit der Bezahlung umzugehen ist da dies ja weit unter 450€ liegt und meinen Urlaub würde ich dann fern dieser Veranstaltungen planen, wie jetzt auch, da ich ja während der geringfügigen Stunden keinen Urlaubsanspruch habe. also kurz gesagt, ist bei geringe Beschäftigung von 3-4 Tagen im Monat Bezahlung nach geleistet Stunden möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Roxana27 am 18.01.2017, 04:44



Antwort auf: Beschäftigung während Elternzeit

Hallo, 1. Das geht, das mit den 15 Stunden geht nur bezüglich der Frage, ob man einen Anspruch hat 2.Sie sie meinen, der Arbeitgeber zahlt ihn einfach im Monat bei unregelmäßiger Arbeit Stundenlohn? Natürlich geht das. Wenn Sie aber über den 450 € liegen ist es sozialversicherungspflichtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



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