Hallo Frau Bader,
hauptberuflich arbeite ich in der Pflege, bin jedoch seit der Geburt meines Sohnes (01/2015) noch in der Elternzeit, die bis Ende September diesen Jahres geplant war.
Seit März arbeite ich nebenberuflich als Servicekraft für LKWs (Reinigung), wo ich u.a. mit Chemikalien in Berührung komme. Nun bin ich aktuell wieder in der 7. Woche schwanger. Kann mir der AG der Nebentätigkeit ein Bv ausstellen oder kann das nur der Hauptarbeitgeber? In der Pflege damals hatte ich auch von Beginn an ein Bv.
Vielen Dank für ihre Antwort,
MfG
Diana
von
tannadi
am 04.05.2016, 15:20
Antwort auf:
Berufsverbot für Nebenjob?
Hallo,
der AG der Nebentätigkeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2016
Antwort auf:
Berufsverbot für Nebenjob?
Es muss richtig heißen, Beschäftigungsverbot für Nebenjob. Ist das eine vom Hauptarbeitgeber genehmigte Nebentätigkeit? Der AG der Nebentätigkeit muss wie bei jeder Schwangeren zunächst die Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Gefährdungen ermitteln. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Dann muss er versuchen durch Änderungen die Gefährdungen auszuschließen, er muss versuchen dich an einen gefahrlosen Arbeitsplatz umzusetzen und wenn das nicht möglich ist, darf er als letzte Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses muss begründet sein.
Mitglied inaktiv - 04.05.2016, 17:24