Hallo
Ich habe ein kleines Problem ...ich bin in der 10 Woche schwanger ......bin selbständig und habe vor 2 Monaten zusätzlich ein stelle als Teilzeit angenommen....
Was passiert wenn meine FA bzw mein Arbeitgeber ein Beschäftigungverbot aussprechen ....darf ich dann trotzdem weiter in meinem Laden arbeiten.
Liebe Grüße
von
Straus13
am 21.10.2012, 14:23
Antwort auf:
Berufsverbot bei selbständigkeit und angestellt
Hallo,
das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn wegen der Arbeit Gefahr für Mutter und Kind bestehen, zum Beispiel in einer Chemiefabrik.
Ansonsten können Sie als Selb ständige er selber entscheiden, ob sie arbeiten gehen oder nicht. Da sie keine Arbeitnehmerinnen in Ihrer Haupttätigkeit sind, kann Ihnen dort kein ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2012