Hallo Frau Bader,
vor 2 Monaten waren die 12 Monate Elternzeit von meinem Sohn zu Ende, seitdem arbeite ich wieder in Vollzeit.
Ich bin erneut schwanger (EET 13.09.) und der Arzt will mir ein BV geben.
Frage: auf welcher Grundlage berechnet sich der Mutterschutzlohn, da ich ja noch keine 3 Monate bzw. 13 Wochen wieder arbeite?
Oder ist das unerheblich und ich bringe da nur Zeiträume durcheinander?
Danke & viele Grüße
Silke
von
ms_serenity
am 20.04.2017, 13:53
Antwort auf:
Berechnungsgrunlage Mutterschutzlohn bei BV
Hallo,
Sie bekommend as, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2017
Antwort auf:
Berechnungsgrunlage Mutterschutzlohn bei BV
Danke für die Antwort - trotzdem muss ich noch mal nachfragen, weil ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstehe:
Bedeutet, die BV Monate werden ausgeschlossen (Zeitraum verschiebt sich auf davor)? Oder werden BV Monate ganz normal mitgezählt, weil man ja 100% Lohnfortzahlung bekommt?
Danke nochmals.
Viele Grüße
Silke Karcher
von
ms_serenity
am 24.04.2017, 09:52