Guten Tag
In der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte der Stadt .... mit Inkrafttreten vom 01.04.2006 steht:
Erziehungsgeld wird nicht zur Berechnung der Elternbeiträge herangezogen
Nun gibt es seit dem 01.01.2007 kein Erziehungsgeld mehr und ist durch das BEEG abgelöst worden. Also Elterngeld und die Elternzeit ist entstanden.
Nun meine Frage: Darf die Stadt das Elterngeld mit zur Berechnung aufnehmen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
von
tonisheriff
am 24.09.2016, 12:29
Antwort auf:
Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Hallo,
da ist der Begriff analog zu verwenden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2016
Antwort auf:
Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Wenn es erarbeitet wurde ist der Mindestsatz frei.
Alles darüber wird angerechnet
Wurde es nicht erarbeitet wird es voll angerechnet
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2016, 12:50
Antwort auf:
Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Was heißt erarbeitet....
In der Elternzeit bekommt man Elterngeld welches aus den letzten 12 Monaten vor der Elternzeit berechnet wird. In der Regel 65% der Nettobezüge vom Arbeitgeber. Das erhält man von der Familienkasse. Werden diese Nettobeiträge mit zur Berechnung herangezogen?
von
tonisheriff
am 24.09.2016, 13:02
Antwort auf:
Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Erarbeitet heißt dass Du vorher Verdienst hattest der ersetzt wird.
Auch Hausfrauen ohne Einkommen bekommen den Mindestsatz.
Also : Alles über 300€ darf als Einkommen angerechnet werden.
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2016, 14:47
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Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Hallo Frau Bader,
das heißt das Elterngeld von z.B. 800 Euro pro Monat darf als Betrag nicht mit in Berechnung einfließen. Auch nicht zu Teilen ?
Lieben Gruß
von
tonisheriff
am 26.09.2016, 14:54
Antwort auf:
Berechnung der Elternbeiträge für die Kita
Bei 800€ Elterngeld auf ein Jahr ausgezahlt sind 300€ frei.
Auf zwei Jahre aufgeteilt 150€ frei.
von
Sternenschnuppe
am 26.09.2016, 18:58