Sehr geehrte Frau Bader,
mein voraussichtlicher ET ist der 1.5, damit beginnt die Elterzeit voraus. am 1.7. Mein Arbeitgeber hat nun 15 Tage Resturlaub ausgerechnet. Bei meinen Berechnungen (1/12 pro Monat) habe ich allerdings eine andere Zahl herausbekommen.
Sind 15 Tage korrekt? Ich bin nun etwas irritiert.
Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Hilfe
spanisheye
von
spanisheye
am 28.01.2015, 10:24
Antwort auf:
Berechnung Resturlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Berechnung Resturlaub
Wenn du 30 Tage Jahresurlaub hast, stimmt die Rechnung mit 15 Tagen. Verschiebt sich der Et und die EZ beginnt erst am 2.7 oder später, dann bekommst du für Juli auch noch Urlaub.
von
sternenfee75
am 28.01.2015, 12:34
Antwort auf:
Berechnung Resturlaub
Hallo,
vielen Dank. Ich hatte da wohl einen Denkfehler drin.
von
spanisheye
am 28.01.2015, 13:26