Hallo, ich habe zwei Fragen zum Thema Geld.
Meine Tochter ist im Januar letzten Jahres geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld habe ich ein Jahr erhalten. Nun bin allerdings im Februar wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten, befristet bis zum Ende der Elternzeit.
Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich direkt ins BV gehen. Wie wird dann das Gehalt berechnet? (Ich hab ja erst wieder einen Monat gearbeitet? )und auf welcher Grundlage wird dann das Elterngeld berechnet?
von
Babyanboard
am 26.02.2017, 05:44
Antwort auf:
Berechnung Gehalt+Elterngeld
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.
Monate mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld werden ausgerechnet. Wenn Sie also Teilzeit Lohn haben, wird der die Grundlage sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Berechnung Gehalt+Elterngeld
wie kommst du darauf dass du direkt ins bv gehst? das so vorher zu planen ist zum glück nicht mehr möglich. über eventuelle medizinische gründe kannst du unschwanger gar nichts sagen, und dein AG ist verpflichtet, dich anderweitig einzusetzen, sollte es um fehlende immunitiäten oder gefahren am arbeitsplatz gehen. soviel dazu. bv wirst du so schnell nicht bekommen.
von
mellomania
am 26.02.2017, 08:37
Antwort auf:
Berechnung Gehalt+Elterngeld
Du würdest das momentane TZ Gehalt im BV erhalten. Fraglich nur, ob Du eins bekommst.
Elterngeldberechnung: Es fließt natürlich das TZ Gehalt mit ein.
Mitglied inaktiv - 26.02.2017, 09:54
Antwort auf:
Berechnung Gehalt+Elterngeld
@hubbendubbel danke für deine Antwort. Das heißt es wird das Geld vom BV dann zur Berechnung genommen?
Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich ein BV bekomme, da unsere Betriebsärztin das bisher bei allen Schwangeren in unserer Abteilung so gemacht hat.
von
Babyanboard
am 26.02.2017, 13:15
Antwort auf:
Berechnung Gehalt+Elterngeld
"Bisher" gab es auch noch keine Überarbeitung des Gesetzes ;-)
Jetzt nun mal schon...
Ja, das Geld aus BV wird berücksichtigt.
Mitglied inaktiv - 26.02.2017, 14:35