Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

Mein Cousin hat zwei Kinder (geb. Okt.14 und Juni 16). Für Kind 1 wurde 2 Jahre EZ genommen. 12 Monate gab es Elterngeld. Kind 2 kam im Juni 16. Elterngeld wurde jetzt so berechnet dass 8 Monate mit 0 € berechnet wurden und 4 Monate von vor der Geburt Kind 1. Ist das richtig berechnet worden? (EZ wurde nicht bendet. Somit gab es kein Mutterschutz für Kind 2) Kurz nach Geburt von Kind 2 (dafür sind drei Jahre EZ genommen worden) hat die Mutter um Festhalten des 3.Jahres von Kind 1 gebeten. Der Arbeitgeber hat es jetzt (nach drei Monaten Bearbeitung) abgelehnt. Ist das so rechtens? Kind 2 wird Ende Oktober 2 Jahre (wenn es nicht Kind 2 gäbe wäre dann die EZ zu Ende gewesen).

von Ani123 am 23.10.2016, 16:44



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Warum hat sie nicht zu Beginn des Mutterschutzes die EZ beendet? Und warum nimmt sie nicht erst EZ mit EG für Kind 2? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Geburt. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt. Alles richtig also. Wieso hat die Frau die Elternzeit nicht beendet vor dem neuen Mutterschutz? Der AG kann nur begründet der Übertragung des dritten Jahres widersprechen. Hat er einen genannt? Auf der anderen Seite sind ja nun noch fast 3 Jahre Elternzeit. Ist die Frage ob man sich streiten will darum. Das Arbeitsklima wird darunter leiden.

von Sternenschnuppe am 23.10.2016, 18:02



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

Wenn Deine Cousine die Elternzeit für Kind 1 nicht beendet hat, kann sie auch nichts übertragen. Dann laufen aktuell beide Elternzeiten zusammen. Sie hätte besser die EZ1 zum Mutterschutz2 beendet, dann Mutterschutzgeld für Kind2 in Höhe wie bei Kind 1 bekommen und gleichzeitig die Übertragung des 3ten Jahres EZ von Kind1 gemeldet. Nachträglich das verlorene Mutterschutzgeld beantragen geht nicht, das ist futsch. Ebenso die Elternzeiten welche gleichzeitig laufen Fraglich eben auch ob sie die EZ von KInd1 überhaupt bisher offiziell beendet hat, nur um Übertragung bitten langt meiner Meinung da nicht. Wenn beendet, dann muss der AG auch begründen warum und weshalb er dem widerspricht. Elterngeld gibt es eh immer nur im Höchstfall 14 Monate, wenn Alleinerziehend. Oder man lässt es splitten, dann gibt die die Hälfte über den doppelten Auszahlungszeitraum. Ist aber eh nur der Mindessatz oder nahezu der den sie bekommen wird. Da ja seit de 1ten Geburtstag des Kinds Nr1 kein Einkommen. Das sie in Elternzeit war/ist ist dabei egal. Auch egal ist es wenn sie sich hat Elterngeld splitten lassen. Nur immer die ersten 12 Monate Elterngeld können von Zeiten von vor Mutterschutz Nr1 ersetzt werden.

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 18:24



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

1.) Sie hat nicht gewusst, dass sie die Elternzeit von Kind 1 für den Mutterschutz von Kind 2 beenden kann. 2.) Aktuell laufen für beide Kinder je eine Elternzeit, wobei ja nur die für Kind 2 Gültigkeit hat. Die Elternzeit von Kind 1 hat sie nicht beendet, hatte aber 2 Jahre beantragt (welche Ende diesen Monats enden). Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber ihr das 3.Jahr geben muss? (Oder nur, wenn sie es direkt nehmen würde, was sie ja nicht kann, wegen Elternzeit Kind 2) Im Brief steht nur drin, dass er das 3.Jahr Elternzeit für Kind 1 nicht aufheben lässt, so dass die Mutter es später nehmen kann. Eine genaue Begründung gibt es nicht. Ihr Arbeitgeber hat drei Monate gebraucht um ihr das mitzuteilen, was ich schon eine lange Zeit finde. Gibt es da denn keine Möglichkeit, dass ihr kein Jahr Elternzeit verloren geht? Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mutter war bis dato gut. Er konnte ihr keine Teilzeit in Elternzeit anbieten (nach dem 1.Geburtstag von Kind 1 und da wusste sie noch nicht, dass sie wieder schwanger ist) . Also blieb sie zu Hause. Sie wird keine Vollzeitstelle wieder antreten können (zumindest jetzt nicht), wegen fehlender Betreuungszeiten aktuell, wobei man auch nicht sagen kann, wie es da in 3 Jahren aussieht, da kann sich schon viel verändert haben, so dass es dann gehen wird. Sie würde gerne ab dem 18.Lebensmonat von Kind 2 (wäre dann Januar 18) Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Darauf hat ihr Arbeitgeber noch keine Rückmeldung gegeben.

von Ani123 am 24.10.2016, 21:13



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/3.Jahr verweigert

Sie bezieht aktuell Elterngeld für Kind 2, weil die Elternzeit zurzeit läuft.

von Ani123 am 24.10.2016, 21:14



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