|
|
|
 |
 |
| Geschrieben von Relaxolator am 24.02.2013 |
 |
Bemessungszeitraum für Elterngeld
Hallo Frau Bader, Hallo Foren-Mitglieder,
meine Frau und ich werden Mitte März Eltern. Bereits jetzt kümmern wir uns um das Thema Elterngeld. Mit den Grundlagen haben wir uns dank google schon ein wenig vertraut gemacht. Allerdings kommen in unserem Fall noch Änderungen hinzu, über welche man so nichts finden kann. Daher hoffen wir hier auf Hilfe:
Von Januar 2012 bis Juni 2012 war meine Frau sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Juni wurde sie gekündigt und hat ab dem 04.07.2012 ALG 1 bezogen. Schon Mitte Juli war Sie im Krankenhaus, hier wurde neben der Schwangerschaft eine immens große Zyste festgestellt, wodurch sie von da an bis Mitte Oktober schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war.
Nach Mitte Oktober ging der ALG1-Bezug weiter. An Arbeiten war nicht mehr zu denken, immer wieder gab es "Problemchen", die viel Bettruhe erforderten.
Nach Aussage der Elterngeldstelle würden die Monate, in welchen meine Frau schwangerschaftsbedingt erkrankt wurde, bei dem Bemessungszeitraum mit 0 EUR Verdienst berücksichtigt.
Nach BEEG heißt es doch, das Zeiten nicht berücksichtigt werden, in welchen der/die Bezieher/in schwangerschaftsbedingt erkrankt ist und dadurch weniger verdient.
Zwar ist meine Frau in der Zeit Bezieherin von ALG 1 gewesen, allerdings hätte sie doch noch gearbeitet, wenn diese Erkrankung nicht dazu gekommen wäre.
Nach meinen Recherchen sollte das Gesetz lt. den aktuellen Rechtssprechungen eher zum Vorteil als zum Nachteil des Beziehers / der Bezieherin interpretiert werden.
Sehen sie hier grundsätzlich Chancen, dass diese Monate dann entweder komplett bei der Berechnung rausgenommen werden bzw. durch vorhergehende Monate (bspw 08-12/2011) ersetzt werden können.
Danke für Ihre Info.
Stefi und Gino |


Antworten:
Re: Bemessungszeitraum für Elterngeld
Antwort von Sternenschnuppe am 24.02.2013
Hallo
Es stimmt schon, dass sie vielleicht gearbeitet hätte, aber sie hatte ja gar keinen Arbeitgeber,
Allerdings war sie laut meiner Rechnung bei der Kündigung eventuell ja schon schwanger und hätte gar nicht gekündigt werden dürfen dann !
Ohne Arbeitgeber kann sie natürlich nicht gleichgestellt werden daher ist das mit den Nullmonaten richtig. |
|
Re: Bemessungszeitraum für Elterngeld
Antwort von Relaxolator am 24.02.2013
| Würde es denn etwas bringen, wenn ihr eigentlicher Arbeitgeber per 01.08., der Sie als Geschäftsführerin in einem Cafe angestellt hätte, schriftlich bestätigt, dass es zu einer Anstellung gekommen wäre, wenn Sie nicht schwangerschaftsbedingt erkrankt und so lange ausgefallen wäre?? |
|
Re: Bemessungszeitraum für Elterngeld
Antwort von Sternenschnuppe am 24.02.2013
Nein. Sie hatte keinen Arbeitgeber. Was wäre wenn gibt es in dem Fall nicht.
Gab es schon einen Arbeitsvertrag ? |
|
Re: Bemessungszeitraum für Elterngeld
Antwort von N.BADER am 25.02.2013
Hallo,
in den Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld 1bezieht, werden die Zeiten mit Null gerechnet. Auch wenn sie krank war hatte sie doch keinen Arbeitgeber.Sie würde ja nicht genauso gestellt werden wie ohne Krankheit, sondern besser.
Liebe Grüße,
NB |
|
 | Ähnliche Fragen an Rechtsanwältin Nicola Bader, Forum Recht, Familienrecht: |
Elterngeld Antrag auf Eheman Student stellen ohne Anrechnung Hartz 4 Ehefrau
Hallo Frau Bader,
da ich Hartz 4 Empfängerin bin weiss ich das das Elterngeld mit Angerechnet wird. Aber ich wollte Wissen ob wir den Elterngeld antrag stellen können auf meinen Ehemann er ist Student arbeitet neben dem Studium als Aushilfe bei zwei Arbeitgebern auf gering ...
iki77 22.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Elterngeld beim 2.Kind ?
Hallo Fr Bader ich habe mein erstes Kind Oktober 2010 bekommen und habe 2 jahre Elterngeld bekriegt, und habe 3 jahre Erziehungsurlaub.Habe vorher Vollzeit gearbeitet und bin auch verheirat.Nun ist meine Frage bekomme mein 2. Kind November 2013. Steht mir Elterngeld und ...
Elanur2010 21.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
einige Fragen zu Elterngeld 2012
Sehr geehrte Frau Bader,
ich fülle gerade den Elterngeldantrag für meinen Mann aus und da ergeben sich für mich einige Fragen:
Unser Kind ist im Juli 2012 geboren und ich mache 12 Monate Elternzeit.
1. Ist es richtig das Elterngeld in den 14 Monaten nach der Geburt ...
Schneck78 20.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
in Elternzeit erneut schwanger- bekomme ich Elterngeld/ Mutterschaftsgeld?
Hallo, ich hätte eine Frage zum Elterngeld/ bzw. Mutterschaftsgeld:
Mein Sohn wurde am 8.8.2010 geboren- ich habe im Anschluß daran drei Jahre Elternzeit genommen (die ersten beiden Jahre habe ich nicht gearbeitet- im letzten Jahr habe ich dann 150 Eur monatl. verdient)- nun ...
barbamama123 19.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Bemessungszeitraum beim Elterngeld- Nachteil wegen Geburtsmonat
Hallo Frau Bader,
ich ärgere mich gerade mit der Elterngeldstelle herum. Ich bin vollzeit angestellt und hatte ein Durschnittseinkommen von 3100 Euro brutto in den letzten 12 Monaten (vor Mutterschutz) vor Geburt meiner Tochter am 6.1.2013. Nebenher habe ich ein Gewerbe als ...
dreadylena 18.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Wie wird das Elterngeld bei Kind 2 berechnet
Hallo
ich habe eine konkrete Frage:
Kind 1 wurde am 14.12.2011 geboren. danach erfolgte 12 Monate EZ. Wir zogen im Juni 2012 um, so daß ein Arbeitgeberwechsel später unumgänglich war. Vorsichtshalber verlängerte ich meine EZ bis 31.12.2012.
Ich bekam zum 15.10.2012 ein gutes ...
sternchen1410 17.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
darf ich auf 450 euro basis arbeiten warend ich elterngeld beziehe?
Seit 7.02.2013 habe ich eine Arbeit auf 450 Euro Basis angenommen ich arbeite 15,5 Stunden die Woche also 61.5 Stunden in Monat von diesen 450 wird bei mir auch was auf renteversicherung gehen,von Finanzamt kriege ich 404 Euro Elterngeld meine Frage lautet werden meine Eltern ...
anna ferder 17.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Elterngeld bei zweitem Kind wenn verlängertes Elterngeld bezogen wird
Hallo Frau Bader,
wir planen im nächsten Jahr ein zweites Kind zu bekommen. Meine Frau bezieht Elterngeld für zwei Jahre. Bei Geburt unseres zweiten Kindes hätte Sie ca. 1 1/2 Jahre Elterngeld bezogen, aber nicht gearbeitet. Wie berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite ...
daniel333 17.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Wie berechnet man das Elterngeld?
Hallo Frau Bader,
ich habe eine Vollzeitbeschäftigung und nebenbei noch einen Minijob. Letztes Jahr konnte man diesen Minijob bei der Berechnung des Elterngeldes im Internet gesondert angeben, aber wie ist es ab diesen Jahr. Zählt er zum normalen Bruttoeinkommen, von dem die ...
maeuskel 16.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
Zählen Überstunden zu Elterngeldberechnung?
Hallo Frau Bader,
ich habe im Dezember 11 und im Juni 12 von meinem AG Überstunden ausgezahlt bekommen. Diese sind nun bei der Berechnung des Elterngeldes (Oktober 11 bis September 12 Berechnungsgrundlage) nicht anerkannt worden. Da es sich hier um eine Summe von ca. 3000€ ...
neniko 15.02.2013

Stichwort: Elterngeld |
| Die letzten 10 Fragen an Nicola Bader |
|
|
|