Hallo, ich habe im Juli das zweite Jahr meiner Elternzeit rum. Nun stellt sich mir die Frage, was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde. Ein zweites Kind wollten wir immer haben. Mein Chef hat allerdings schon versucht mich während der Elternzeit zu kündigen, was aber ja nicht rechtens ist. Ich gehe davon aus, dass ich gleich nach der Elternzeit die Kündigung bekomme. Nun haben wir es so geplant, dass ich wenn möglich noch vorher schwanger werde, so bin ich dann weiter abgesichtert. Ich werde zu 99 % ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Frühgeburt meines ersten Sohnes bekommen. Steht mir dann ab Juli bei einem Beschäftigungsverbot trotzdem Gehalt zu? oder richtet sich das sonst auch nach dem Verdienst der letzten 12 Monate? Vielen Dank und liebe Grüße
von smile-ever am 21.02.2012, 08:11