Frage: Beginn der Elternzeit und Antrag

Hallo Frau Bader, wann genau beginnt die Elternzeit? a) wird die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet? also schon 6 Wochen vor Entbindung? oder b) beginnt die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschaftszeit, also erst 8 Wochen nach der Entbindung ? Wann müsste ich spätestens den Antrag beim Arbeitgeber im Falle von a) und b) stellen? Vielen Dank

von Madlenn am 26.05.2016, 11:04



Antwort auf: Beginn der Elternzeit und Antrag

Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt - man muss den Antrag (wenn es sich nicht um Frühchen o Mehrlinge handelt) aber erst eine Woche nach der Geburt abgeben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2016



Antwort auf: Beginn der Elternzeit und Antrag

Wenn du direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen möchtest, musst du dies deinem Arbeitgeber spätestens innerhalb von 1 Woche nach Geburt mitteilen. Die Frist beträgt 7 Wochen (vor Beginn der Elternzeit).

von chrissicat am 26.05.2016, 11:53



Antwort auf: Beginn der Elternzeit und Antrag

Faktisch beginnt die Elternzeit 7 Woche nach Deiner Meldung an dem AG. Da du die 8 Wochen Mutterschutz mindestens nach der Geburt hast langt die Meldung an den AG 1 Woche nach der Geburt. Jedenfalls dann wenn es keine Frühgeburt ist und/oder Mehrlinge. Ob Du Elternzeit ab Geburt nimmst oder erst nach dem Mutterschutz ist egal. Leichter ist es aber ab Geburt zu rechnen und dann mit einem festen Datum wann Du diese beendest. Durch das absolute Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz geht das für uns Frauen, Männer haben es da schwerer. Solche Sätze wie ich nehme 12 Monate Elternzeit führen oft zu Mißverständnisse bei allen. Besser ist es zu sagen, ab dem xy Tag stehe ich ihnen wieder zur Verfügung. Dabei kannst Du wahlweise jede Tag bis zum 3ten Geburtstag deines Kindes nehmen. Der 3te Geburtstag ist spätestens dann der erste Arbeitstag wieder, egal ob du ab Mutterschutz oder ab Geburt rechnest. Solltest Du vor haben innerhalb dieser Zeit Teilzeit zu arbeiten oder überlegst du eh dauerhaft weniger Stunden zu machen wie 30 Std die Woche, dann würde ich überlegen das schon bei der Elternzeit-Meldung dem AG zukommen zu lassen. Arbeitest Du innerhalb der Elternzeit - was durchaus möglich ist - hast Du nämlich weiterhin vollen Kündigungsschutz. Und dein eigentlicher Vollzeitvertrag ruht. Erst zum Ende der Elternzeit musst Du dich dann entscheiden ob du wieder Vollzeit arbeitest, oder bei Teilzeit bleibst. Und bist ab dann auch erst wieder kündbar. Dabei musst Du innerhalb der Elternzeit nicht bei deinem eigentlichen AG arbeiten, sondern darfst, mit seiner Zustimmung, auch woanders arbeiten. Und sobald das Elterngeld durch ist wird der Verdienst auch nicht angerechnet, sondern entscheidend ist das du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Wegen Elterngeld noch ein Tipp, bedenke das das monatlich im voraus gezahlt wird. Deine letzte Zahlung kommt also wenn Euer Kind 11 Monate alt ist, nicht zum 1ten Geburtstag. Gehalt/Lohn wird aber in der Regel nachrückend gezahlt. Im ungünstigen Fall musst Du also ca. 6 Wochen überbrücken. Und wegen Kinderbetreuung, viele Tagesmütter, KiTa´s, Krippen und KiGa´s nehmen neue Kinder nur zu August/September an. Und oft auch - wenn die Ferien ungünstig liegen - erst zur Monatsmitte oder Ende. Zumal die dann auch die Eingewöhnung koordinieren müssen. Für die Eingewöhnung sollte man auch noch einmal gut 3 Wochen rechnen, besser länger mit Puffer. da man erst einen Anspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag hat, und dann oft auch erst die Eingewöhnung beginnt, sollte man das beim Melden der Elternzeit im Hinterkopf behalten. Nützt wenig wenn Du deinem AG sagst, Du kommst ab Mai wieder, und dann hast Du erst einen Platz zu Mitte August.

Mitglied inaktiv - 26.05.2016, 12:29



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