Hallo,
ich habe am 1.7. meine Ausbildung zur Friseurin abgeschlossen und wurde gleich anschließend (ohne Vertrag) mit einer 4monatigen Probezeit als Gesellin weiterbeschäftigt. Nun hat mir meine Chefin letzte Woche, also am 15.9. , einen für 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag gegeben der ab dem 1.10. starten sollte (ich habe unterschrieben). Gestern habe ich einen positiven Schwangerschaftstest gemacht. Auf anraten meiner Freunde habe ich meine Chefin gleich über die Schwangerschaft unterrichtet, weil ich ja noch in der Probezeit bin, war das richtig? Oder endet mein Arbeitsverhältnis trotzdem nach den 6 Monaten? Oder kann sie den Vertrag sogar auflösen? Sie hat sehr verhalten reagiert und ich mache mir sorgen eine Arbeitslose Mutter zu sein....
von
Rosa23455
am 23.09.2016, 10:10
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
der vertrag läuft trotzdem nach den 6 Mo. aus. Sie müssen sich 3 Mo vor Ende bei der Agentur f Arbeit melden.
Mit der Info wartet man besser, bis die gefährlichen 12 Wo rum sind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2016
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Befristeter Arbeitsvertrag
arbeitslos sein, wenn Deine Chefin nicht verlängert.
Auflösen kann Sie den Vertrag so weit ich weiß nicht.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 23.09.2016, 10:27
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Du wurdest ohne Vertrag weiterbeschäftigt und hast erst später einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben?
Eine Befristung muss zwingend vor Beginn schriftlich vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Befristung rechtswidrig und du könntest den unbefristeten Vertrag einklagen.
Für die Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung hast du sicher auch Gehalt (überwiesen) bekommen? Ggf. auch Gehaltsabrechnungen? Dann besteht nicht einmal ein Beweisproblem.
Die Schwangerschaft beeinflusst den Vertrag nicht. Ein Vertrag wird werder aufgrund einer Schwangerschaft automatisch verlängert noch kann er vorzeitig durch den Arbeitgeber beendet werden.
Aber wie gesagt, eine Befristung muss vor Beginn schriftlich vereinbart werden, sonst ist sie nicht haltbar.
von
chrissicat
am 23.09.2016, 10:43
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Und somit der Befristung zugestimmt.
von
Sternenschnuppe
am 23.09.2016, 11:29
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Befristeter Arbeitsvertrag
Ich habe in den befristeten Arbeitsvertrag eingewilligt, weil die Alternative eine rechtsgültige Kündigung innerhalb der Probezeit gewesen wäre.
von
Rosa23455
am 23.09.2016, 11:33
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
...rechtlich trotzdem nicht sauber, also nicht zulässig.
Auf dem Klageweg wären die Erfolgsaussichten gut. Allerdings ist es fraglich, ob es so toll ist, auf einem "erstrittenen" Arbeitsplatz zu arbeiten.
von
chrissicat
am 23.09.2016, 12:39
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
Ohne Arbeitsvertrag keine Probezeit, also wäre am ersten Tag nach dem das Ausbildungsverhältnis erledigt gewesen ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen. Zumal der AG eh keine Probezeit hätte machen dürfen wenn Du vorher als Lehrling dort warst -das wäre schon fragwürdig gewesen. Ob die Befristung jetzt zulässig ist - andere Sache. Sie ist zu deinem Ungunsten, deutlich. es dürfte nämlich klar sein das Du wohl kaum hochschwanger noch einen Job bekommen wirst, was bedeutete das Dein Elterngeld noch geringer ausfällt. Sind dann ja einige Nullrunden dabei, das ALG1 mit 0 € in die Berechnung einfließt. Und als Friseur dürftest Du kaum üppig verdienen. Dazu ab, spätestens nach einem Jahr wenn das Elterngeld dann durch ist musst Du arbeiten wegen Krankenversicherung. Hast Du dagegen einen AG, dann kannst Du bis zu 3 Jahre daheim bleiben in EZ. Nur ohne AG eben keine EZ. Bist Du verheiratet und Dein Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung können das Kind und Du dann nach dem Elterngeld über ihn versichert werden, sonst wie gesagt wird es schwierig. Ohne den befristeten Vertrag jetzt wäre es deutlich besser für Dich, weil wie gesagt Du eigentlich schon einen unbefristeten hattest. Durch die Befristung nun endet der Vertrag in 6 Monaten - egal ob Du schwanger bist oder nicht. Mit einem unbefristeten hätte man dich in der Schwangerschaft und in der Elternzeit gar nicht kündigen können. Da wäre es sogar egal gewesen ob Du noch in der Probezeit gewesen wäre, die hätte dann automatisch als bestanden gegolten.
Ich würde mir die Frage stellen, willst Du dort länger arbeiten? Du scheinst wenig Ahnung vom Arbeitsrecht zu haben, Deine Chefin auch. oder sie weiß genau was sie tut, dann war das erst recht unter aller Sau. mein Rat wäre, ihr solltet beide einen Termin bei der IHK machen oder Frisurinnung und euch beraten lassen was möglich ist. Und dann schauen ob ihr nicht eine Lösung findet für euch beide. Gehst Du den harten Weg vor das Gericht, dann stehen Deine Chancen nicht schlecht, den Job bist Du dann aber spätestens nach der EZ los.
Was ich auch im Hinterkopf behalten würde ist das Mutterschutzgesetz. Das könnte problematisch werden im bereich Friseur. eben wegen der Chemikalien Und ich denke mal deshalb war Deine Chefin auch nicht so begeistert. Vom stehen usw mal abgesehen. Viele AG wissen nicht, das wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist und die AG keinen Mutterschutzgerechten Job bieten können das sie dann ein BV aussprechen müssen. Und dann denken viele AG sie müssten das aus eigener Tasche zahlen. Aber, in der regel bekommen die Ag das über die KK wieder - haben also genauso wenig Verlust wegen der Schwangerschaft wie die Schwangere selbst auch. Muss man eben nur wissen.
Wie gesagt, ich würde raten, setz Dich mit der Chefin zusammen und schaut ob ihr eine Lösung findet mit der alle leben können.
Mitglied inaktiv - 23.09.2016, 15:08