Sehr geehrte Frau Bader,
Aufgrund der Betriebsgröße und des Ablaufs hat mir mein Arbeitgeber nach Beendigung der Elternzeit ein Angebot unterbreitet mit meiner gewünschten Stundenzahl.
Allerdings soll jedes Jahr ein Gespräch über die Weiterführung der Teilzeit stattfinden.
Ist so eine Befristung zulässig?
Muss ich dem zustimmen?
Wenn Teilzeit genehmigt wird dann ist das doch das Zugeständnis dass es möglich ist in dem Betrieb?
Nach Paragr. 8 Teilzeitbeschäftigungsgesetz ist ja eine Befristung nicht möglich oder?
Liebe Grüsse
von
Mausmuc81
am 18.01.2017, 11:07
Antwort auf:
Befristete Teilzeit
Hallo,
wenn der Arbeitgeber das nicht verlängern würde, müsste er doch einen plötzlichen betrieblichen Grund nennen, warum es auf einmal nicht mehr geht.
Wenn er das kann, muss er nicht verlängern.
Ein Anspruch auf unbefristete Veränderung des Vertrages besteht nicht. Da muss der Arbeitgeber zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
Antwort auf:
Befristete Teilzeit
Es ist doch super, wenn die Teilzeit nur befristet ist, dann kannst du auch irgendwann wieder so arbeiten wie vorher. Warum sollte eine Befristung der Stundenreduzierung denn nicht zulässig sein?
von
chrissicat
am 18.01.2017, 21:05
Antwort auf:
Befristete Teilzeit
Ganz einfach, ich will nicht mehr erhöhen die nächsten Jahre und möchte nicht jedes Jahr zittern müssen ob sie genehmigt wird.
von
Mausmuc81
am 19.01.2017, 09:11
Antwort auf:
Befristete Teilzeit
Ich beantrage eine unbefristete Teilzeit, eine Befristung kann anscheinend nur einvernehmlich erfolgen?
Aber das wird die Frau Bader wissen und sicher beantworten können. Ich weiss es nicht.
von
Mausmuc81
am 19.01.2017, 09:13