Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich zurzeit in meiner dritten Schwangerschaft.und habe meine elternzeit vorzeitig beendet um mein volles Mutterschutzgeld zu bekommen.nun kam auch die Überweisung vom Arbeitgeber aber leider viel weniger als gedacht.zur kurzen Erklärung:Kind Nummer 1 kam im November 2011(davor habe ich Vollzeit gearbeitet).am 1.1.2013 begann ich Teilzeit in elternzeit für 9,62 Stunden pro Woche zu arbeiten befristet bis zum 17.11.2013 um dann ab dem 18.11.2013 auf meine volle Stundenzahl zurückzugehen.dann wurde ich mit Kind Nummer 2 schwanger,welches am 21.09.2013 zur Welt kam.heisst ich bin dann gleich wieder in elternzeit gegangen vor Ablauf des 18.11.2013.nun befinde ich mich gerade wieder im Mutterschutz (ET15.12.2015)und mein Arbeitgeber hat mir den Zuschuss zum mutterschaftsgeld in Höhe einer Stundenzahl von 9,62 std/Woche gezahlt,welches doch aber nciht richtig ist da ich doch am 18.11.2013 wieder zurück in den alten Vertrag (Vollzeit) hätte gehen müssen??wo liegt da jetzt der Fehler??vielen Dank schon mal im vorraus. Mit freundlichen Grüßen
von K.katlus am 26.11.2015, 12:53