Frage: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

Bei meiner Freundin wurde die Schwangerschaft sehr spät erkannt. Nach der Geburt hat die Klinik den ASD informiert. Alles ging sehr schnell mit dem Druck entweder Mu.Ki.Einr. oder sie geht ohne Kind nach Hause. In der Mu.Ki.Einrichtung wurde ihr schnell mal ein Antrag auf Hilfe § 19 SGB zur Unterschrift vorgelegt ohne Aufklärung usw. Ihre Wohnung sollte sie gleich Kündigen und die Post ummelden. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht hatten wir 2 Wochen nach der Geburt erst erledigen können. Weitere Schriftstücke sind nicht vorhanden als der Antrag nach §19 SGB und auch davon gibt es keine Kopie. Meine Freundin ist 28 Jahre alt und die Mitarbeiter der Einrichtung setzen sie jedes Mal unter Druck wenn ich wieder weg bin. Das Jugendamt wird informiert und das Kind ist weg usw. usw. Leider durfte ich das Baby auch nicht mit nehmen um meine Freundin etwas zu entlasten( ich hatte früher schon 2 Kinder mit groß gezogen Wickeln, Haushalt usw, usw)darauf hin wurde mit Polizei gedroht, die ich dann letztendlich selbst angerufen hatte um mein Sorgerecht ein zu fordern. Ergebnis: es lag komischerweise Sorgerechtserklärung da. Daraufhin konnte ich nichts machen. Nur wurde die Sachbearbeiterin gewechselt die sich vor Ort ein kurzes Bild machte und gefällig meinte das sie mindestens 2 Jahre Elternzeit in der Einrichtung verbringen wird und der ASD dafür sorgen wird. Anmerkung: Gegen meine Freundin liegt nicht vor Straftaten, Auffäligkeiten usw.usw auch nicht aus der Vergangenheit. Im Gegenteil sie wollte eigentlich im August eine Umschulung beginnen worum sie sich 1 Jahr bemüht und letztendlich genehmigt wurde. Meine Frage kann ich unser Baby am WE zu mir nehmen? damit meine Freundin sich mal um sich kümmer kann? Wieso darf sie ohne Aufsicht nicht Einkaufen gehen? Rechtsgrundlagen habe ich nicht gefunden. Wie würde es aussehen wenn ich ein Teil Elternzeit nehmen würde? das Gespräch mit dem ASD hatte ich schon gesucht jedoch halten sich der alter und die neue Bearbeiterin bedeckt. Es gibt auch neue Modelle wo beide eine Wohnung haben sich abwechselt um das Kind kümmern mit Erfolg wie ich weiß gegenüber alt klassischen Mutter/Vater Kind Wohnformen. Gibt es dagegen etwas Einzuwenden seitens des ASD. Schwierigkeiten konnte die SB vom ASD heute nicht festellen, Kinderliebe, Handhabung mit Baby, Sauberkeit. Leider stört sie das meine Freundin sich nicht auf dauerhaftes Wohnen einrichten möchte. Naja 5qm mit geteilter Dusche und Küche ist nicht unbedingt etwas woran sie sich mit Baby und ohne Papa gewöhnen möchte Ich arbeite beim DRK das sind mir Finanzierungsmodelle von Einrichtungen mit dem JA, Altersheimen usw. nicht ganz fremd. Wie kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht wahrnehmen? Wie kann ich mit unserem Baby die Mu.Ki.Einr. allein verlassen. Können wir zusammen in den kurz Urlaub fahren? Kann die Mu.Ki.Einr. gewechselt werden? Reichen Vollmachen von meiner Freundin für Arzt Unterlagen, Behörden usw aus? Damit wir uns eine Überblick verschaffen können? Andreas

von StefanieLPZ am 22.07.2016, 07:35



Antwort auf: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

Hallo, ich kann hierzu leider keine Stellung nehmen, da ich den Grund nicht kenne. So drastische Massnahmen werden ja nicht einfach so ergriffen. Wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2016



Antwort auf: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

Ab zum Anwalt. Uns sorry, irgendwas ganz ganz entscheidendes verschweigst Du, oder Deine Freundin Dir. Mit 28 Jahren landet keiner einfach mal so im Mutter-Kind -Heim. Und ohne richterlichen Beschluss wird da auch keiner festgehalten. Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Deine Freundinnkann zustimmen und dann nimmst Du das Kind zu Dir. Wenn Du wirklich Hilfe willst, dann schreib die ganze Geschichte. Ich wurde auch zum ersten Mal Mutter mit 28, ohne Partner, das einzige wo das Jugendamt mir helfen wollte und hat ist bei der Vaterschaftsfeststellung. Es stand nie in Frage dass mein Kind bei mir in meiner Wohnung bleibt.

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 07:46



Antwort auf: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

Solange du nicht schreibst was eigentlich das Problem ist kann dir keiner weiter helfen. Keine Erwachsene 28 jährige Frau die ein Kind bekommt kommt einfach so in ein Mutter Kind heim.warum auch. Geht erstmal keinen was an wenn man als Erwachsene ein Kind bekommt. Folglich muss ja in der Vergangenheit sehr sehr viel passiert sein bei deiner Freundin was das ganze möglicherweise rechtfertigen könnte und das sollte schon bekannt sein wenn du Rat brauchst.

von Sternschnuppe 84 am 22.07.2016, 13:13



Antwort auf: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

kann es sein, dass das Jugendamt aufmerksam gemacht wurde, weil die Schwangerschaft lange nicht erkannt wurde ? Kann mir schon vorstellen das die Klinik wenn jemand mit Panik oder Überforderung auf so eine Überraschung reagiert und evtl wenig Mittel hat um sich schnell und flexibel auf die neue Situation einzustellen das Jugendamt informiert. Was ja auch nicht schlecht sein muss. Gerade wenn man mit null Vorbereitung plötzlich Mutter wird klingt Mutter Kind Einrichtung ja vernünftig.

von lola-anonym am 22.07.2016, 13:56



Antwort auf: Bedrohnung im Mu.Ki.Einr.

Das Jugendamt erfährt ja erst von einer Geburt wenn das Kind da ist. Mehr nicht. Wann die Schwangerschaft festgestellt wurde erfährt niemand. Ich rate mal dass diese Frau bereits Kinder hat, die nicht mehr bei ihr leben dürfen. Wenn dann das Jugendamt von einer erneuten Geburt erfährt, dann wird es natürlich hellhörig. Und dann würden all diese Schritte Sinn machen und auch die Auflagen. Um das Kind zu schützen. Anders kann ich es mir nicht erklären. Reine Mutmaßung Von dieser Vorgeschichte weiß der neue Partner vermutlich nur nix. Daher macht es alles keinen Sinn für ihn.

von Sternenschnuppe am 22.07.2016, 19:04