Sehr geehrte Frau Bader,
wenn man unregelmäßig aber oft einen "Babysitter" engagieren möchte, was gibt es rechtlich zu beachten oder wer kann Auskunft geben? (Versicherung, Schäden, Bezahlung, Anmeldung?) Herzlichen Dank vorab.
MfG
Mitglied inaktiv - 22.07.2016, 22:12
Antwort auf:
Babysitter / Kindermädchen -
Hallo,
dann ist es ein Minijob, der muss angemeldet werden und Abgaben gezahlt werden. Und um eine Versciherung würde ich mich auch kümmern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2016
Antwort auf:
Babysitter / Kindermädchen -
Hallo Hubble,
grundsätzlich Minijob, sofern zulässig. Sonst abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit normaler Abgabenlast. In Ausnahmefällen könnte auf Selbständigkeit argumentiert werden, wenn bei mehreren Familien aufgepasst wird, die Zeiten frei gewählt werden können und Rechnungen geschrieben werden.
LG
Alex
von
Lina_100
am 22.07.2016, 22:32
Antwort auf:
Babysitter / Kindermädchen -
Hallo,
anmelden als Minijob, dann ist das legal. Die Anmeldung erfolgt über die Knappschaft und geht ganz schnell.
Ansonsten: Ich würde eine zusätzliche Versicherung dafür abschließen (für Hauspersonal, worunter auch Nannys und Babysitter fallen). Dann ist man auf der sicheren Seite.
Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 13:56