Frage: BV

Hallo, Ich habe letzte Woche ein vorläufiges BV von meiner Ärztin bekommen, da ich in einem Lager arbeite und mein Arbeitsplatz geprüft werden soll bevor ich wieder arbeiten gehen darf. Da nun die urlaubszeit anfängt, möchte mein Arbeitgeber, dass ich meine Kollegin, die im Büro arbeitet vertrete. Bisher hab ich immer das Büro gemacht wenn sie nicht da war. Darf ich das jetzt trotzdem, auch wenn mein Arbeitsplatz noch nicht geprüft ist? Bei uns im Büro gibt es nichts was dagegen sprechen würde. Will mich nur rechtlich absichern, nicht das es wegen den 2 Wochen arbeiten Probleme mit dem BV gibt. Danke für Ihre Mühe.

von Ihly am 28.07.2015, 13:42



Antwort auf: BV

HAllo, im Büro wird es ja keine Gefahr für Mutter u Kind geben - deshalb darf der AG Sie dorthin versetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2015



Antwort auf: BV

Darfst Du. Das BV betrifft Dein Hauptarbeit, die Du nicht mehr machen darfst. Dein AG kann Dich auch bis zum Mutterschutz im Büro arbeiten lassen. Viele Firmen haben keine Alternative, dann bleibt man Zuhause. Gibt es eine Alternative, dann kann der AG einen versetzen für die Zeit.

von Sternenschnuppe am 28.07.2015, 15:26