Frage: BV und Lohnfortzahlung

Hallo Frau Bader, Leider habe ich zu Beginn Februar von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Die erste Lohnüberweisung hat mich nun doch etwas schockiert. Es ist so das ein Bruttolohn bekomm und eine Anwesenheitsprämie welche gezahlt wird wenn man nicht krank war. Diese wird jedoch gezahlt wenn man wegen Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss. Ich bin davon ausgegangen das solche zahlungen auch weiterhin genauso bleiben damit mir kein finanzieller Nachteil entsteht. Wie sieht es auch mit der Arbeitnehmersparzulage vom AG aus kann die in einem BV auch einbehalten werden vom AG? jetzt habe ich letzten Monat sogar weniger als wenn ich sonst krank war und die AW Prämier wegfiel. Kann der AG das einfach so machen? Wo könnte ich solche Sachen nachfragen? Vielen DAnk für ihre Auskunft

von aniroc am 03.03.2015, 14:19



Antwort auf: BV und Lohnfortzahlung

Hallo, das BAG hat entschieden, dass eine Klausel, durch die Sonderzahlungen bei Krankheit gekürzt werden, zulässig ist, weil es hier nicht um die Entgeltfortzahlung ans sich geht (BAG vom 12.7.95, 10 AZR 511/94). Die Kürzung soll auch zulässig sein für Zeiten in denen wegen eines Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet worden ist. Diese Zeiten gelten dann nicht als Arbeitszeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2015



Antwort auf: BV und Lohnfortzahlung

mir geht es genauso , kannste nix machen ....Aber bei der Elterngeldberechnung kannst du bei dem Vordruck "Erlärung über Einkommen" diese Monate wo du jetzt weniger bekommst wegen BV ausklammern lassen! das hast die nehmen die letzten 12 monat evor BV

von mirala2015 am 04.03.2015, 09:17



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