Hallo Frau Bader
Ich befinde mich seit Ende November 2010 im Beschäftigungsverbot.
Aus dem Jahr 2010 habe ich jedoch noch 10 Tage Resturlaub.
Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten diese Tage auszuzahlen.
Der teilte mir mit, dass eine Abgeltung des Resturlaubs während des
Beschäftigungsverbots nicht zulässig sei.
Ist das richtig?
Was kann ich mit den Resturlaubstagen machen? Bleiben die Tage
bestehen oder verfallen diese Tage?
Und habe ich während des Beschäftigunsverbots trotzdem Urlaubs-
aspruch (in 2011)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Kasper
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 19:46
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub während Beschäftigungsverbot
Hallo,
eine Auszahlung ist nur zum Ende des Vertrages möglich. Ansonsten kann man den Urlaub bis nach der EZ aufheben, auch den, der im BV anfällt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2011
Antwort auf:
Auszahlung Resturlaub während Beschäftigungsverbot
Hatte auch BV und eine Menge Resturlaub von 24 Tagen aus BV und Mutterschutzzeit.
Resturlaub wird nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Der Urlaub "rutscht" einfach mit.
Während des BV und MuSchutz hast Du normalen Urlaubsanspruch! Den Urlaub kannst Du nach der EZ sicher gut gebrauchen :-)
LG Jana
von
Jana2
am 26.01.2011, 12:44