Hallo liebe Frau Bader und auch hallo an alle anderen,
Ich habe das absolute Beschäftigungsverbot für den Zeitraum meiner gesamten Schwangerschaft bis zum Mutterschutz, wegen Mobbings und Schikane aus der Chefetage.
Können Sie mir sagen, ob ich den Urlaub für dieses Jahr dann ausbezahlt bekommen muss?
Ich habe jetzt zwar Elternzeit für 2 Jahre beantragt aber für mich ist es klar, dass ich auch nicht in den Betrieb zurückkehre. Kann ich denen natürlich nicht sagen zurzeit.
Oder kann der Arbeitgeber darauf bestehen, den Urlaub bis nach der Elternzeit aufzuheben?
Danke!!
Mitglied inaktiv - 06.01.2012, 20:55
Antwort auf:
Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs während Beschäftigungsverbot
Hallo,
eine Auszahlung ist nur am Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2012
Antwort auf:
Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs während Beschäftigungsverbot
Nein, JETZT muss der Urlaub nicht ausbezahlt werden. Er bleibt bis nach der Elternzeit erhalten, und kann dann in dem Jahr, und auch noch im Jahr darauf genommen werden ohne das er verfällt.
Solltest Du nach der Elternzeit nicht wieder in das Unternehmen zurückkehren, dann muss er NACH der Elternzeit ausbezahlt werden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.01.2012, 16:53