Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich bei einer Zeitfirma beschäftigt.War seit 2009 bis jetzt war ich in der EZ. Nun meine Elternzeit mit dem zweiten Kind geht am 03.08.2014 zu Ende.Mein Arbeitgeber von einer Zeitfirma möchte ,dass ich Aufhebungsvertrag unterschreibe,da ich keine Vollzeitstelle annehmen kann und Teilzeitstelle bieten Sie nicht an. Ist das so Recht?Warum kann mich die Firma nicht einfach kündigen?Hab ich Anschpruch auf Urlaub und eine Abpfindung? Danke. Grüß Elena

von elena82 am 23.07.2014, 22:50



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

Hallo, diesen Vertrag würde ich nicht unterschreiben, ohne mich anwaltlich beraten lassen zu haben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

Die steht Deine Vollzeitstelle zu. Die möchtest Du nicht. Gibt es denn generell Teilzeitstellen dort ? Wieso sollten sie nun Abfindung zahlen? Wieso hast Du nicht gekündigt ? Das mit dem Aufhebungsvertrag ist nett von denen. Wie bist Du krankenversichert ? Beim Arbeitsamt wird es wohl eine Sperre geben.

von Sternenschnuppe am 23.07.2014, 23:01



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