Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit erklärt bis Jan 2014. Jetzt ist jedoch unsere finanzielle Situation sehr schwierig, so dass ich wieder Vollzeit arbeiten muss. Ich wurde von meinem Arbeitgeber für eine Tätigkeit während der Elternzeit zwar freigestellt, aber das erlaubt mir nur eine Tätigkeit bis max. 30h. Das Arbeitsamt weigert sich mich Vollzeit arbeitslos zu melden. Ist das korrekt, darf ich trotz der Freistellung nicht Vollzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten weil ich in Elternzeit bin? Mein Arbeitgeber befindet sich jedoch 60km von meinem Wohnort entfernt, so dass ich 3h Fahrtzeit habe. Ich würde gerne einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit ich mich Vollzeit arbeitslos melden kann. Ab April hätte ich einen Vollzeitjob in Aussicht, jedoch auch noch keinen Vertrag. Wie könnte der Aufhebungsgrund formuliert werden, dass ich keine Sperrzeit beim Arbeitsamt bekomme? Darf ich damit argumentieren, dass die Fahrzeit von 3h unzumutbar ist und die Kinderbetreuung gefährdet nach SGB III § 121 Abs. 4 und SGB II § 10 Abs. Bitte helfen Sie mir. Das Arbeitsamt hat die Leistung verweigert, weil ich mich Vollzeit arbeitslos gemeldet habe. Für Teilzeit würde mir Arbeitslosengeld zustehen. Vielen lieben Dank, Izabela