Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

Guten Tag Frau Bader, wie Sie evtl. schon erahnen komme ich mit einer Frage bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit Sicht auf Kindswohlgefährdung auf Sie zu! Mein Sohn ist zwar kein Baby mehr, aber evtl. können Sie mir trotzdem helfen? Meine Frau hat sich von mir getrennt, wir leben aber noch gemeinsam in einer Wohnung da sie sich einen Umzug finanziell erst nächstes Jahr leisten kann, wenn ihre Mutter die Lebensversicherung ausgezahlt bekommt! Außerdem kommt dazu, daß mein Sohn 8 Jahre alt ist, mein Stiefsohn den sie mit in die Ehe gebracht hat ist 16 Jahre alt, und somit will meine Ex erst zum Ende des Schuljahres im Sommer umziehen! Zur Zeit wohnen wir in der Näche von Bonn, sie kommt gebürtig aus Hamurg und will auch dorthin zurück! Fakt ist jedoch, daß ich nicht damit einverstanden bin das sie meinen Sohn mitnimmt! Zur näheren Erleuterung hab ich hier mal stichwortartig ein paar Argumente gesammelt, mich würde dabei interessieren ob Sie für mich eine Chance sehen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen! Ich möchte nicht umsonst einen dreckigen Scheidungskrieg auf den Schultern meines Sohnes anfangen!! Zur Erläuterung: J. ist mein Sohn, M. mein Stiefsohn - “Hygienisch auffällige“ Wohnung ihrer Mutter wo sie plant einzuziehen (Beweisfotos vom schimmeligem Badezimmer sind vorhanden!) - Sehr beengter Wohnraum (2 Zimmer Wohnung) für 4 Personen auf Dauer unmöglich - Sie ist der Meinung „Erstmal bei Oma einziehen und dann Job suchen“ kann erneuten Umzug bzw. Schulwechsel innerhalb Hamburgs bedeuten!!! - Es hat bereits eine Gehirnwäsche bei den Kindern stattgefunden vonwegen „Dann können wir schön zusammen bei Oma in Hamburg wohnen!“! - Oma starke Raucherin (rauchen nur in der geschlossenen Wohnung möglich, kein Balkon!) - Ihre Mutter ist gesundheitlich „etwas angeschlagen“ (z.B. sehr kurzatmig, kann längere Strecken nur mit Pausen bewältigen, schon Treppen steigen schon große Anstrengung für sie, schläft häufig den halben Tag, …..) - Nicht altersgerechtes zocken für meinen M. (Ballerspiele) - Kein Interesse M.s Computer- / Internetverhalten auf altersgerechtes Verhalten zu kontrollieren! (Das wäre ja ein „hinterherschnüffeln“, was ich persönlich aber als „Erziehung“ ansehe!!) -> zeigt wenig Interesse, wirklich zu „erziehen“! - Lebt nur vom Dispo (500€) bzw. Kindergeld - Kritische Finanzlage bei ihr < -> festes Einkommen und stabile Finanzlage bei mir!! - Auch ihre Mutter hat sehr kritische Finanzlage (Rentnerin)!! - Wie neue Wohnung bekommen, wenn SCHUFA- Auskunft verlangt wird? - Hat sich hier schon „arbeitsunwillig“ gezeigt, kein Anzeichen sich Arbeit zu suchen obwohl meine Eltern seit 2,5 Jahren in unmittelbarer Nähe wohnen! - 9 Jahre Hausfrau, so einfach findet die auch keinen Job in Hamburg (ist eigentlich gelernte Arzthelferin) - Psychisch bzw. psychosomatisch auffällig, was man ihr auch ansieht!!! - Depressionen mit Anzeichen einer bipolaren Störung!! - Essstörungen, die Anzeichen sowohl einer Anorexie, hauptsächlich aber von Bulimie zeigen! - Verweigert jegliche ärztliche Behandlung mit den Worten „Ich will einfach nur in Hamburg leben! Ich verrotte hier in diesem Rentnerkaff!“! - Zeigt sich allgemein eher verschlossen, selbst den eigenen Sohn mal in die Arme nehmen, Liebe zeigen bzw. ihm das auch sagen, kommt nicht vor!!! - Nicht gerade zuverlässig bei manchen Dingen (z.B. verschwundene Zeugnisse, Ergotherapie für J. von Lehrerin empfohlen aber sie kümmert sich nicht drum, etc. …) - Beschäftigt sich nicht mit den Kindern (z.B. mal was „normales“ spielen) sondern setzt sie nur vor die Glotze - Geradezu Handysüchtig!!!! Kaum ein normales Gespräch möglich, Verhalten einer 15jährigen !!! - Kaum getrennt, schon einen neuen (-> keine feste Bezugsperson für Jamie!) - „Prostituiert“ sich geradezu vor den Augen der Kinder (ständige Telefonaten mit „ihm“, teils auch bis mitten in die Nacht inklusive ständiges onlinezocken) -> beide Kinder leiden unter der Situation!! - Reißt beide Kinder aus dem gewohntem Umfeld (J. fremdelt eh schon) ein Jahr vor Schulende!! (M. mittlere Reife) - Auch M. hat sich schon geäußert, er würde gerne die Schule hier in Rheinbach zu Ende machen - Selbst J.'s Lehrerin sieht die Pläne meiner Frau bezüglich Umzug kritisch für J., Unterbringung in der Offenen Ganztagsschule wäre möglich! Wäre bereit als Zeugin zugunsten meines Sohnes auszusagen!! - Meine Eltern (Vater und Mutter, beide Rentner) wohnen nur wenige Meter entfernt, jederzeit vollste Unterstützung!! - Kindheit ,einer Frau: wurde von der Oma großgezogen, Mutter mußte arbeiten, ihr jüngerer Bruder ist Stiefbruder -> Ähnlichkeiten zur jetzigen Situation definitiv vorhanden (vermutlich inklusive diverser Männergeschichten ihrer Mutter) -> soll meinem Sohn nicht passieren! - Ich bin definitiv Bezugsperson Nr. 1, unternehme viel mit ihm (normale Spiele, Minigolf, hab ihm Fahrradfahren und Schwimmen beigebracht und vieles mehr) - Wenn irgendwas ist (Getränk umgekippt, er hat Hunger oder ähnliches) kommt er zu mir! Beispiel Getränk umgekippt: wenn ich nicht da bin, versucht er eher es vor Mutter zu verstecken und wartet bis das ich nach Hause komme, oder er holt sich selber die Rolle Haushaltspapier aus der Küche! Wie sehen Sie nun die Situation: könnte ich mit diesen Argumenten Aussicht auf Erfolg haben, wenn ich das ABR vor Gericht beantragen würde? Mit Dank und freundlichen Grüßen K.

von Kurzer am 17.09.2014, 10:07



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Im Zweifel (wenn sich der Umzug ankündigt) also unter Nennung Ihrer Fakten ein gerichtliches Eilverfahren anstrebe. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

An´s Jugendamt wenden, denen die Situation schildern. Dor auch einem Wegzug des gemeinsamen Sohnes widersprechen, in Hamburg beim Meldeamt Bescheid geben, das du dem Umzug nicht zustimmst. Echte Beweise sammeln, keine "Indizien". Vieles was du schreibst ist unschön, aber so keine Gefährdung des Kindeswohl. Und sorg dafür das du Lehrer, Jugendamt sicher ins Boot holst. Sprech auch mit deinem AG evtl wegen Betreuung - falls es da mit den Schulzeiten Probleme geben könnte oder hole dir anderweitig Unterstützung, zB deine Eltern. Das sind zumindestens die Dinge weklche ich jetzt schon in die wege leiten würde. Unschön wird es eh, da mußt du dir drüber klar sein.

Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 15:19



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater

@Danyhope: Danke für deine Antwort! Aber was meinst du mit "Beweise sammeln?? Fotos von dem Badezimmer voller Schimmel hab ich, meiner Frau sieht man an das sie krank ist..... Es soll doch vor allem um das WOHL des Kindes gehen, auch wenn eine Gefährdung ansich direkt nicht besteht! Ich weiß gar nicht ob meine Frau irgendwas mit den Kindern anzufangen weiß, außer ihnen Essen zu kochen!!

von Kurzer am 17.09.2014, 15:37



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