Frage:
Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Hallo Frau Bader,
ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bin nun mit dem 2.Kind schwanger- einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beende ich die Elternzeit. Mein Mutterschutzgeld wird dadurch deutlich höher sein als mein jetziges Netto bei 15 Std./Woche. Nun wird die Zeit des Mutterschutzes bei der Elterngeldberechnung ja eigentlich ausgeklammert. Ich habe nun gehört, dass man auf diese Ausklammerung auch verzichten kann. Stimmt das? Falls ja, wie mache ich das in der Praxis?
Vielen Dank!
SGS
von
SGS
am 23.06.2016, 22:08
Antwort auf:
Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Hallo,
das MG ist kein zu berücksichtigendes Einkommen, klappt also nicht - die Idee ist aber gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2016
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Das geht nicht, Du kannst nur vorzeitig beenden um den Mutterschutz auch in Anspruch zu nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 23.06.2016, 22:20
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Vielen Dank für Deine Antwort. Dass ich die erste Elternzeit beenden muss ist mir klar- habe ich auch schon beantragt und das okay bekommen. Ebenfalls kam aus der Personalabteilung die Bestätigung, dass mein Mutterschutzgeld auf Basis meines Vollzeitgehaltes berechnet wird. Mir geht es nun um die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld fürs 2. Kind. Hier würde ich die 6 Wochen vor der Geburt, in denen ich Mutterschutzgeld beziehe gerne mit anrechnen lassen, wenn das geht...
von
SGS
am 24.06.2016, 06:28
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Guten Morgen
Frau Bader antwortet sicher heute oder morgen.
Bin auf dem Sprung, suche nachher mal was sie dazu immer antwortet.
Da steht aber , es ist nur gestattet wenn man den Mutterschutz auch nimmt die Elternzeit zu beenden.
von
Sternenschnuppe
am 24.06.2016, 07:17
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Guck mal :
https://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html
Da ist gut erklärt wofür die Ausklammerung gut ist.
Das träfe ja bei Dir nicht zu.
von
Sternenschnuppe
am 24.06.2016, 09:09
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Du arbeitest ja aber Teilzeit. Wann genau beginnt Dein Mutterrschutz denn ?
von
Sternenschnuppe
am 24.06.2016, 12:32
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Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Vielen Dank für die Antworten und auch für den Link. Trifft dann wohl tatsächlich nicht zu. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit bis 11.10.. Am 12.10. startet der Mutterschutz. Teilzeit arbeite ich schon seit mehr als einem Jahr, so dass für mich dann wohl der "normale" Bemessungszeitraum von 10/2015-09/2016 an Sinnvollsten ist ohne irgendetwas auszuklammern. In 10/2016 bekomme ich ja nur noch für 11 Tage Gehalt...
Hätte ja sein können, dass es geht ist aber ja halb so wild:-)...
von
SGS
am 24.06.2016, 19:48
Antwort auf:
Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Wenn ich nun keinen Denkfehler habe,dann würdest Du einen halben Monat gegen einen vollen eintauschen. Das macht keinen Sinn.
Also einen vollen verlieren um den halben zu bekommen.
Aber immerhin vollen Mutterschutzlohn :-)
von
Sternenschnuppe
am 24.06.2016, 19:57
Antwort auf:
Auf Ausklammerung Mutterschutzzeit verzichten?
Ja, ich denke auch es macht keinen Sinn.
Das mit dem vollen Mutterschutzgeld ist natürlich prima, darauf bin ich auch erst durch Stöbern hier im Forum gekommen -mein AG wollte mir das auch erst nicht bestätigen und hat geraten,das 3.Elternzeitjahr fürs 1.Kind komplett zu nehmen statt nur bis einen Tag vor dem neuen Mutterschutz. Inzwischen glauben sie mir aber, dass der Anspruch besteht :-)... ich glaube da geht vielen Frauen Geld durch die Lappen, die von dieser Möglichkeit nichts wissen...
von
SGS
am 24.06.2016, 20:07