Frage: Arztwechsel

Hallo , wir wollen den Kinderarzt wechseln , weil wir mit der Versorgung nicht mehr zufrieden sind . Da wir zur zeit in der Uniklinik in Behandlung sind , hatten wir zum Zeitpunkt noch keinen neuen Kinderarzt , desshalb hab ich die Akte mit Überweisung von meinem Hausarzt anfordern lassen aber mein "alter " Kinderarzt sagt er gibt die Akte nicht raus !!! Grund - alter Kinderarzt versteht den Arzt Wechsel nicht ... Wie verhalten wir uns jetzt ??? Wir brauchen die Unterlagen ... Danke für ihre Antwort ... !!!

von Sonnenblume112 am 21.10.2016, 02:29



Antwort auf: Arztwechsel

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf die Akten aber auf Kopien Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Arztwechsel

Hallo, die Rechtslage ist ganz klar. Ihr habt einen Anspruch auf alle Unterlagen in Kopie. Die Kosten für die Erstellung der Kopien müsst ihr tragen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalakte besteht nicht. Steht alles in § 630g BGB (Einsichtnahme in die Patientenakte).

Mitglied inaktiv - 21.10.2016, 09:25