Sehr geehrter Frau Bader,
mein Teilzeitantrag nach 3 Jahren Elternzeit wurde von meinem Arbeitgeber, aus "betrieblichen Gründen" abgelehnt. Er bietet mir einen Arbeitsplatz an der Serviceannahme (Autohaus) im Schichtbetrieb mit Samstag arbeit an. Zuvor habe ich im Büro gearbeitet in den Bereichen, Verwaltung, Disposition und Marketing von 08.00 - 17:00 Uhr. Ist das Angebot von Ihm rechtens? Muss ich eine völlig andere Arbeit, im Schichtbereich annehmen?
Vielen Dank.
von
DDD_2010
am 15.01.2013, 18:42
Antwort auf:
Arbeitszeitänderung nach Elternzeit
Hallo,
entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
im Zweifel ist derartiges aber unzulässig.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2013
Antwort auf:
Arbeitszeitänderung nach Elternzeit
Das kommt darauf an was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Stehen dort die Zeiten von 08:00-17:00 Uhr? Steht Deine Tätigkeit im Büro mit Aufgaben aus der Verwaltung, Disposition und dem Marketing als Aufgabenbereich? Steht in dem Arbeitsvertrag dass der AG Dich bei Bearf auch zu anderen Zeiten und mit andere Tätigkeiten einsetzen kann?
Ohne diese Informationen kann man dazu nichts sagen!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.01.2013, 11:47