Guten Tag, wir wünschen uns ein Kind. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und läuft bis 30.November 2015. Meine Frage ist, sollte der Geburtstermin noch zuvor sein, wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld? Der Arbeitgeber wird den Vertrag nicht verlängern, wenn ich in Elternzeit bin. Und wie wäre es wenn der Termin erst nach dem 30.11. wäre und ich dann arbeitslos bin? Bitte um Info. Danke
von bergfex1682 am 08.09.2014, 09:10