Guten Tag Frau Bader.
Meine Frau befindet sich momentan noch im ersten Jahr Elternzeit von 3 Jahre. Elterngeld läuft am 26.11.2017 aus.
Sie wollte dann eigentlich zu Anfang Dezember ihren alten Arbeitgeber kündigen und eine neue Arbeitsstelle antreten, da wir umgezogen sind.
Jetzt ist sie jedoch wieder schwanger geworden und ist prinzipiell ab 28.11. im 3. Monat.
Als Fahrlehrerin muss ihr der neue Chef ab dem 3. Monat ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Ist das irgendwie möglich?
Weil es bei uns sonst finanziell richtig eng werden würde.
Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Gruß Jochen
von
Teacher2711
am 03.10.2017, 11:30
Antwort auf:
Arbeitsstellenwechse in Elternzeit dann Beschäftigungsverbot wegen 2. Schwangers
Hallo,
in der EZ spielt ein BV keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2017
Antwort auf:
Arbeitsstellenwechse in Elternzeit dann Beschäftigungsverbot wegen 2. Schwangers
Wenn für die Dauer der Elternzeit (3 Jahre) keine Teilzeitvereinbarung getroffen wurde, dann bleibt es dabei, dass der Vertrag bis zum 26.11.2019 ruht. In der Zeit ist das Beschäftigungsverbot nicht relevant, da es ja auch gar keine Beschäftigung gibt und somit auch keine Gefährdungen bestehen.
Die Elternzeit kann frühestens zum Beginn des neuen Mutterschutzes legal beendet werden.
Mitglied inaktiv - 03.10.2017, 12:08
Antwort auf:
Arbeitsstellenwechse in Elternzeit dann Beschäftigungsverbot wegen 2. Schwangers
Ist denn der neue Arbeitsvertrag schon unterschrieben?
Wenn ja, dann ist alles cremig - sie kündigt den alten Arbeitsvertrag und der neue tritt in Kraft, incl. Bezahlung, auch wenn sie die Stelle nicht antreten kann. Freunde macht sie sich so wahrscheinlich keine an der neuen Arbeitsstelle, aber Geld sollte kein Problem werden, zumal sie ja für das zweite Kind volles Elterngeld plus Geschwisterbonus bekommt.
Wenn der neue Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist, ist das doof. Dann würde ich an ihrer Stelle die alte Arbeit nicht kündigen, um wenigstens das Mutterschutzgeld zu bekommen. Und ansonsten schauen, ob man irgendwo anders einen Job findet, bei dem kein BV droht. Bis zu 30 Stunden darf man ja auch in der Elternzeit arbeiten. Das sichert das Einkommen jetzt und erhöht auch das Elterngeld für das zweite Kind.
von
Strudelteigteilchen
am 03.10.2017, 12:22