Hallo,
So wie es aussieht werde ich ca 3 Monate Vollzeit nach meiner Elternzeit arbeiten und danach mit einer Abfindung das Beschäftigungsverhältnis aufheben. Wie wird hier das Arbeitslosengeld berechnet?? Vor der Elternzeit habe ich 3 Monate Vollzeit gearbeitet und war davor 2 Jahre während der Elternzeit (erstes Kind) Teilzeitbeschäftigt..
Danke!
von
Linlui12
am 21.03.2013, 21:05
Antwort auf:
Arbeitslosengeldberechnung nach Elternzeit
Hallo,
man muss in den letzten 24 Mo.mind 12 Mo versicherungspflichtig beschäftigt gewesens ein, sondt wird es geschätzt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Arbeitslosengeldberechnung nach Elternzeit
Maßgeblich ist erstmal wie lange Sie in EZ ohne Beschäftigung waren. Waren es 2 Jahre oder mehr werden fiktive Sätze je nach Ausbildung genommen. Wegen der Berndigung des AV und der Abfindung kann uU eine Sperre drohen. Insbesondere wenn diese im Verhältnis zur Beschäfzigungszeit (inkl. EZ aber darüber könnte gestritten werden) unverhältnismäßig hoch ist (mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).
Ich würde mich beraten lassen.
von
Lina_100
am 23.03.2013, 08:22