Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte zwei Jahre Elternzeit und gehe nun seit 3 Monaten wieder arbeiten. Leider steht mein Betrieb vor der Insolvenz. Wenn ich nun arbeitslos werde, wonach richtet sich dann das Arbeitslosengeld, nach meinem Gehalt vor der Elternzeit + die 3 Monate danach oder wird das Erzeihungsgeld mit hineingerechnet?
Danke Für Ihre Antwort
von
dragsa
am 20.01.2013, 22:03
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
mmmhmmm. Fiktiv, denke ich, bin aber nicht sicher.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2013
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
wenn Du in 2 Jahren vor Arbeitslosigkeit nicht mehr als 5 Monate gearbeitet hast, wird Dein Einkommen fiktiv berchnet. Es gibt 4 Einkommensklassen, abhängig von der Qualifizierung (z.B. Ausbildung oder Uniabschluss), anhand derer dann das ALG berechnet wird.
Wenn Du mehr als 5 Monate gearbeitet hast, dann das tatsächliche Einkommen. Aber welcher Betrag da genau genommen wird, kann ich Dir nicht sagen, ich glaube, das ist abhängig vom Sachbearbeiter.
Ich bin in ähnlicher Situation und meine SB hat tatsächlich nur mein Vollzeitgehalt vor dem MuSchu genommen und das TZ-Gehalt weggelassen (Aussage: da wären Sie ja sonst schlechter gestellt, nur weil Sie ein Kind bekommen haben). Das fand ich super nett, denn ich selbst hatte mir 400 Euro weniger ausgerechnet als ich jetzt tatsächlich bekomme.
Alles Gute
Alles Gute
von
MamaJonathan
am 21.01.2013, 20:43