Frage: arbeits recht

Hallo ich habe eine frage ich arbeite jetzt erste mal nach mutterschutz auf steuerklasse in der altenpflege 45 % je nacht 11 std habe laut vertrag 20 tage urlaub bei einer 18 std woche jetzt habe ich 13 tage urlaub und bekomme laut arbeitgeber nur 34 std bezahlt und habe dan noch 4 tage übrig ist das wirklich richtig habe frei und bekomme dan kein geld mein arbeitgeber schreibt in der email dies Laut deinem Arbeitsvertrag arbeitest du 18 Std/Woche. Folglich bekommst du für eine Woche Urlaub 18 Stunden bezahlt. Dein Jahresurlaub beträgt maximal 6 Wochen, also 6 x 18 Stunden bezahlter Urlaub. Für September (13 Tage) würdest du also etwa 34 Std. mit je 10,00 €!! Dein Resturlaub 2015 beträgt übrigens nicht 4 Tage. Du nimmst jetzt gut 2 Wochen Urlaub, also bleiben dir noch knapp 4 Wochen Resturlaub, die du bis zum 31.1. 2016 nehmen solltest hoffe so sehr das sie mir etwas weiter helfen kan da ich kleine kinder habe und das geld gut brauchen kan verstehe einfach nicht warum ich nicht 13 tage je 11 std bezahlt bekomme also 143 std je 10 bezahlt bekomme ist das rechtens so? vielen lieben dank im vorraus

von Nicki1986 am 28.07.2015, 14:09



Antwort auf: arbeits recht

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2015



Antwort auf: arbeits recht

Entscheidend für den Urlaubsanspruch ist nicht die Stundenanzahl, sondern die Arbeitstage. Wenn man also 5 Tage die Woche arbeiten täglich 8 Std arbeiten geht, hat man den gleichen Urlaubsanspruch wie wenn man nur 2 Std an 5 Tagen arbeitet. Aber wie kannst du jede Nacht 11 Std arbeiten, wenn du nur 18 Std arbeitest? Das haut doch eh nicht hin. Logischerweise würdest du entweder 11 Std die Woche machen - also 1 Nacht. oder eben 2 Nächte und dann 22 Std.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:05



Antwort auf: arbeits recht

sorry ne ich mache 7 nächte im monat je 11 stunden allso 77 std pro monat also ist dies rechtens ? wieso bekomme ich nicht einfach 20 tage je 11 std bezahlt?

von Nicki1986 am 28.07.2015, 16:19



Antwort auf: arbeits recht

Weil Du keinen Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr hast Man hat einen gesetzlichen Anspruch von 4 Wochen. Wenn Du nur an 2 Tagen die Woche arbeitest, dann hast du ganze 8 Tage Urlaub für das ganze Jahr. Mehr brauchst du ja auch gar nicht, da du ja an den anderen 5 Tagen in der Woche eh frei hast. Wie gesagt, Stundenanzahl ist völlig egal, tut nichts zur Sache.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:41



Antwort auf: arbeits recht

Das Dein Ag dir statt der 8 Tage, 13 zur Verfügung stellt, ist also weit mehr als dir vom Gesetz her schon zusteht. Reine Kulanz des AG. Das sind umgerechnet bereits 6,5 Wochen - weit mehr als wohl die meisten Arbeitnehmer.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:43



Antwort auf: arbeits recht

Noch einmal durchgelesen. Wie gesagt, es ist so echt kaum zu verstehen. Dir stehen WIRKLICH 20 Tage Urlaub zu?Oder hast du vor dem Mutterschutz dort auch schon gearbeitet und aus dem Vertrag die 20 Tage genommen? Kann das sein? Und hast du vor der Geburt an mehr Tagen gearbeitet? Bei der Konstellation welche Du sagst, 7 Tage im Monat arbeiten, bist Du nämlich bei 20 Tagen Urlaub so gut wie nur im Urlaub. Weil wie gesagt, als Urlaubstage werden nur die Tage gerechnet, an denen du normalerweise arbeiten würdest. Wenn das also jede Woche der Montag und der Mittwoch ist, dann ist Monat ein Urlaubstag, Mittwoch der zweite. Und alle anderen Tage zählen nicht zu deinen Urlaubstagen. Das ist auch der Grund warum ich die 13 Tage Urlaub welche du angibst nicht verstehe, hieße ja du wärst wie gesagt 6,5 Wochen daheim gewesen. Dann wären die 34 Std von deinem AG völlig falsch. Für mich klingt das Schreiben des AG vielmehr so, du warst jetzt 13 Tage daheim. In diesen hast du ca. 4 Tage Urlaub "verbraucht". Jetzt von deinen 7 Nächten im Monat ausgehend, was etwa 2 Tage die Woche wären. Und das würde dann auch mit den 34 Std des AG in etwa übereinstimmen. Wobei 2 Wochen bei 18 Std dann 36 Std wären. Damit hättest Du dann das gleiche wie wenn du keinen Urlaub hättest sondern gearbeitet hättest.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 18:30



Antwort auf: arbeits recht

18 Std / Woche sind 3,6 Std pro Tag bei einer 5 Tage- Woche Laut deiner Schilderung gehe ich davon aus,dass du eine 5 Tage- Woche im AV hast. Du arbeitest deine Stunden in zwei Nächten/ Woche ab, was die Grundberechnung nicht beeinflusst. Ich arbeite derzeit 24 Std/ Woche an drei Tagen. Ich muss mir trotzdem 5 Urlaubstage für eine Woche nehmen und nicht nur drei. Mein AG könnte mich ja auch an anderen Tagen einsetzen. So wird es bei dir auch sein. Warum solltest du bei 13 Urlaubstagen mit 11 Stunden pro Tag (!) bezahlt werden,wenn du doch gar nicht soviel in der Woche arbeitest?

von allmountain am 29.07.2015, 00:18



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