Hallo. Ich weiß ja, dass ich während der Elternzeit bei einen anderen AG arbeiten könnte. dies würde ich gerne tun, doch mein erster AG will mir das verwehren aufgrund einer Klausel im Arbeitsvertrag. Diese lautet:Der MA verpflichtet sich, den Geschäftszweck des AG nach besten Kräften zu fördern. Er wird jede tätigkeit unterlassen, die objektiv geeignet ist, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, unabhängig davon, ob dies auf eigene oder fremde Rechnung geschieht. Das gilt auch für die Förderung von Wettbewerb im familären, persönlichen oder privaten Umfeld. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Wettberwerbsverbot wird eine vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütunh fällig. Bei Dauerverstoß ist die vertragststrafe für jeden angefangenen Monat neu zu bezahlen. Außerdem ist der AG berechtigt die fristlose Kündigung auszusprechen. Nun wir dort aber nur von Wettbewerbsminderung gesprochen, ich habe aber vor in einer anderen Branche zu arbeitn. Gilt diese Klausel dann trotzdem? Was könnte ich als Argumente bringen? Ich habe am Feitag ein Grspräch mit meinen AG... Ach ja in meinen alten Laden möchte dieser mich nicht einstellen, da im moment genug MA da sind. Danke
von Fantine am 20.02.2013, 11:30