Frage: Arbeiten im 6. Monat

Hallo Frau Bader, Ich arbeite in einer Backstube . Die Dame aus unserem Büro hat mir erzählt , das ich ab den 6. Monat nur noch 4 Stunden arbeiten darf , da meine Arbeit im Stehen ausgeübt wird . Ich bekomme mein Gehalt trotzdem weiterhin voll ausbezahlt. Ist das korrekt ?? Schöne Grüße

von Wautschi am 21.10.2016, 23:58



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Hallo, das gilt, wenn Sie nur auf einer Stelle stehen u sich nicht bewegen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Du darfst nur nicht länger als 4 Stunden stehen, es muß Dir Gelegenheit zum sitzen zwischendurch gegeben werden.

von Andrea6 am 22.10.2016, 00:35



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Das ist nicht korrekt, was dir die Dame aus dem Büro erzählt hat. Du darfst ab dem 6. Monat nicht länger als 4 STd. im bewegungsarmen Stehen auf engem Raum arbeiten. Du darfst aber bis 8,5 Std. täglich arbeiten, im Gehen, Stehen und Sitzen. Die erste Maßnahme wäre einen Hocker zu benutzen, dann reduziert sich das Stehen. Bei einigen Arbeiten in der Backstube eignet sich ein Stehhocker.

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 09:36



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Als jetzt muss ich lachen! Mein Schwager ist bäckermeister und dem ist alles aus dem gesicht gefallen als ich ihm gerade den Stehhocker in der Backstube vorgeschlagen habe! Backstuben sind in der Regel eng, da ist nicht viel Platz und wenn die Kollegen nicht an einem vorbei kommen oder nur knapp ist das einfach mehr Hindernis als Hilfe. Zudem sind die meisten großen backstuben so aufgebaut wie eine Fabrik, du stehst zu 90% auf der Stelle. Deine idee ist vielleicht in der Theorie gut, aber in der praxis nicht oder kaum umzusetzen

von sterntaler82 am 22.10.2016, 10:22



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Wenn Du aktuell nur noch 4 Std stehen darfst - vom Arbeitgeber aus angeordnet, nicht von der Bürotante - aber volle Entlohnung bekommst, dann wird man dir ein Teil-BV gegeben haben. Was ich für die Tätigkeit in einer Backstube für überaus sinnig erachte. Das mit dem Hocker ist nämlich gelinde gesagt echt daneben. Auch wenn es eher unter stehend-gehend fällt, nicht stehend, ist das mit dem Hocker gar nicht im normalen Arbeitsgeschehen möglich. Bei einem Teil-BV ist es so das du vollen Lohn bekommst, aber nicht komplett arbeiten musst. Der AG bekommt dann in der Regel das Geld aber von der Krankenkasse wieder. ist also auch in seinem Sinne. Sonst frage doch einfach deinen Chef im Zweifel.

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 14:24



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Lach ruhig. Aber nicht alle Backstuben sind so konstruiert wie bei deinem Schwanger. Ich habe Backstuben gesehen, wo die Frauen sitzen konnten beim Kuchen belegen. Es läuft immer auf eine Einzelfallprüfung hinaus.

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 00:14



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Wo hast du das gesehen? Im Fernsehen? Weil du bei allem ja weißt wie man in jedem Beruf bis zum Tage der Geburt am besten arbeiten kann? Sorry das ich dich entäuschen muss. Mein Schwager hat nach seiner Meisterschule ziemlich schnell angefangen zu studieren und hat Lebensmittel Technik studiert. Er arbeitet heute in einer Firma die die Geräte für Grosbäckereien herstellen, oder auch für schokoladen fabriken oder andere. Sie verkaufen weltweit ihre Produkte und er muss zum Teil die Geräte dort hinbringen, er sieht also bedeutend mehr backstuben als du! Aber schau weiter die sendung mit der Maus! Weißt du hast ja von einigen Sachen echt Ahnung aber manchmal schießt du über das ziel hinaus.

von sterntaler82 am 23.10.2016, 07:32



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Ich muss dich enttäuschen, ich war ganz persönlich in den Backstuben drin. Es ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Erst die Sitzgelegenheit, wenn möglich. Wenn nicht möglich, dann wird geprüft ob eine Umsetzmöglichkeit besteht. Wenn nicht möglich, dann die Teilfreistellung für die Arbeitszeit im bewegungsarmen Stehen über 4 Std. Die Kenntnisse deines Schwagers in seiner Studienlaufbahn werden jedenfalls nicht als Entscheidungsgrundlage für eine bestimmte Frau in einem Dorf XY als Entscheidungsgrundlage oder Begründung genügen.

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 10:30



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Sie wird wohl kaum hinten selbst backen oder belegen. Sondern eher vorne im Verkauf tätig sein. Wie soll das bitte schön dann klappen mit dem Hocker? Soll jeden Meter hinter dem Tresen ein Hocker stehen oder das ganze auf Schienensystem installiert sein damit sie die mehrere Meter Auslage hin und her fährt?

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 16:01



Antwort auf: Arbeiten im 6. Monat

Das sind Frauen, die sitzend an einem längeren Tisch Kuchen auf großen Blechen belegen und Glasur auf Schnecken und Hörnchen aufstreichen etc.. Außerdem die Warenkörbe befüllen und andere Hilfstätigkeiten. Keine Fließbandarbeit, keien Arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, die wäre in der Schwangerschaft nicht zulässig. Man muss aber schwanger nicht immer sitzen, man darf ja rein rechtlich bis zu 4 Std. im bewegungsarmen Stehen arbeiten.

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 18:28



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