Hallo, mein Partner möchte gerne die einjährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Meine Frage: Dürfte mein Partner schon ab der Geburt in Elternzeit gehen? Sprich in dem Antrag vermerken, dass der errechnete Geburtstermin am xx sei und ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen. Oder erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes? Sprich nach der 8 wöchigen Mutterschutzfrist? Vielen Dank!
von zeitnah am 09.05.2012, 13:43