Hallo Fr. Bader, wie beantrage ich bzw. in welcher Form beantrage ich die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für mein Kind. Mit dem leiblichen Vater des Kindes besteht die Einigkeit das das Kind nach unserer Trennung (waren nicht verheiratet) bei mir lebt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich möchte aber dennoch amtlich bestätigt das das Kind seinen ständigen Aufenthalt bei mir hat. Können Sie mir da weiterhelfen? Danke bmama
von bmama am 19.10.2012, 22:41