Liebe Frau Bader,
nachdem meine Mutter verstorben ist, habe ich meinen AG nach Sonderurlaub gefragt. Dieser wird mir nicht gewährt, da es hierzu keine vertraglichen Vereinbarungen gibt. Gilt dann nicht automatisch das BGB?
von
ergoteuse
am 20.05.2015, 23:16
Antwort auf:
Anspruch auf Sonderurlaub Todesfall
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2015
Antwort auf:
Anspruch auf Sonderurlaub Todesfall
Kann sein das Frau Bader nicht antwortet weil es kein " Rund ums Baby" Thema geht. Das hier habe ich gefunden:
"Das Recht auf Sonderurlaub bei einem Todesfall ist weiterhin nicht nur im BGB, sondern auch in vielen Arbeitsverträgen festgelegt. Erfragen Sie daher in Ihrer Firma, an wen Sie sich wegen eines Antrages auf Sonderurlaub wenden müssen und wie dieser genau geregelt ist. Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen die Personalabteilung beziehungsweise der direkte Vorgesetzte.Sollte der Arbeitgeber den Antrag abweisen, haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Sollte eine bezahlte Freistellung tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie schließlich die Möglichkeit, sofern dies genehmigt wird, regulären Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen."
von
Soie
am 20.05.2015, 23:40