Anspruch auf Krippenplatz nicht gegeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Krippenplatz nicht gegeben?

Guten Morgen! Meine Tochter wird im November ein Jahr alt. Sie hat als Geschwisterkind (mein Sohn ist 2,5 Jahre) schon im März 2014 eine Zusage für die Eingewöhnung im Januar 2015 erhalten. Nun habe ich, da ich gesundheitliche und psychische Probleme habe, die unter anderem stressbedingt sind, erwogen, meine Elternzeit bis September 2015 zunnehmen. Der AG würde mitmachen. Nun erzählt mir eine Erzieherin, die einjährigen würden nur aufgenommen, wenn die Eltern arbeiten. Sie könne frühestens im April in die Eingewöhnung gehen, da ich diese dann nach den Sommerferien nicht mehr machen kann. Stimmt das? Ist das rechtens? Ich dachte den Anspruch haben wir und wir haben ja sogar schon den Platz. Verlieren wir ihn jetzt? Es wäre für uns ganz toll gewesen im Januar, erstens könnte ich versuchen wieder auf die Beine zu kommen und zweitens wäre in ihrer Eingewöhnung auch der große Bruder noch vor Ort und sie wäre nicht "allein". Danke für Ihre Mitarbeit hier im Forum

von puckschnecke am 17.09.2014, 09:12



Antwort auf: Anspruch auf Krippenplatz nicht gegeben?

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz, unabhängig davon, ob Sie arbeiten. Nicht jedoch auf eine ganze Stelle Lieb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



Antwort auf: Anspruch auf Krippenplatz nicht gegeben?

Nein, Du hast allerdings keinen Anspruch auf einen Ganztagesplatz, sondern eben nur auf einen halben Tag. Und das erst ab dem 1ten Geburtstag. Würde mal die Erzieherin auf die geänderte Gesetzeslage hinweisen. Wobei die ja eh der flasche Ansprechpartner ist, das entscheidet ja wohl die Leitung wer den Platz bekommt und wer nicht.

Mitglied inaktiv - 17.09.2014, 15:24



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