Frage: Anspruch auf KiGa Platz

Hallo Frau Bader, fuer uns steht demnaechst der Umzug aus dem Ausland zurueck nach Deutschland an. Nun weiss ich, dass wir, wenn ich einmal dort wohne, Anrecht auf einen Kindergartenplatz fuer meinen Juengsten (3) habe. Ich werde Vollzeit arbeiten, wie auch mein Mann. Die Stadt meinte zu mir, ich muesse die Kindergaerten selbst kontaktieren und einen Platz finden. Mache ich auch. Aber bisher gab es nur Absagen (und ein "vielleicht" von einem kirchlichen Kindergarten, ist mir nicht wirklich so recht, da wir nicht kirchlich sind). Ich habe noch mehr Kindergaerten, die ich anrufen werde. Wie sieht das nun aus, wenn ich keinen Platz finde? Oder keinen annehmbaren (z.B. am anderen Ende der Stadt von Wohnort/Arbeit entfernt)? Gibt es da Regelungen, was "annehmbar" ist? Was wuerde geschehen, wenn es gar keinen gaebe? Muss meinem Kind irgendwie Betreuung bereitgestellt werden? Wenn ja, in welcher Form? Ein Erzieher meinte heute zu mir, dass sie die Kapazitaeten durchaus haben, aber nicht genug Erzieher ... Ich seh das ja ein, aber ... Mein Job startet im Mai, bis August habe ich Hilfe von der Familie (1 Stunde weg - taeglich pendeln). Aber ab August brauche ich wirklich und unbedingt einen Platz ... Danke und mfG Katja

von KatJaEl am 17.02.2017, 18:16



Antwort auf: Anspruch auf KiGa Platz

Hallo, ihnen steht ein Platz zu, sie haben aber kein Wahlrecht. Auch kirchlich motivierte Kindergärten werden staatlich gefördert. Setzen Sie der Gemeinde schriftlich eine Frist, im schlimmsten Fall muss man eben die Tagesmutter bezahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Anspruch auf KiGa Platz

wir sind auch in einem katholischen kindergarten und selber nicht kirchlich. verstehe nicht was dagegen spricht solltest du den platz bekommen. wir haben ausgewählt nach lage und nähe zur grundschule...wäre doch toll wenn du den platz bekommst..ob ihr nun kirchlich seid oder nicht...hmmm

von mellomania am 17.02.2017, 19:58



Antwort auf: Anspruch auf KiGa Platz

Generell steht euch ein Platz in eurer Gemeinde zu, aber nicht in einer Wunscheinrichtung. Das kann auch am Ende der Stadt sein und Lange Fahrtzeit bedeuten. Lehnt ihr einen angebotenen Platz ab, dann habt ihr euren Anspruch verwirkt. Evtl nach einer Tagesmutter schauen, falls es nur Absagen gibt, nochmals an Jugendamt wenden. Plätze sind hier auch rar, besonders für Kinder über 3, unter 3 haben bessere Chancen dank Kibizgesetz. Oft gibt es noch Reserveplätze für neu zugezogene Kinder.

von sternenfee75 am 17.02.2017, 21:09



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