Hallo Frau Bader, Ich erhalte seit der 12.SSW Krankengeld aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung (Hypernemesis gravidarum) und werde bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterhin krankgeschrieben sein. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Habe ich trotz der vorausgegangenen Krankschreibung Anrecht auf den Arbeitgeberanteil zusätzlich zu den 13 Euro tgl. von der Krankenkasse? Und muss meine letzte Krankschreibung dann am 15.1. enden, wenn der Mutterschutz am 16.1. beginnt? Viele Grüße
von KathiDo86 am 19.12.2014, 11:02