Liebe Frau Bader,
im Forum haben wir von Spatzenmama am 05.12.2007 gelesen, was uns auch gerade beschäftigt.
Es geht/ging um die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf Elterngeld wenn das Kind vor dem errechneten ET zur Welt kam.
Spatzenmama hatte damals beim BMFSFJ ihr Anliegen geschildert und auch das Antwortschreiben des Service-Teams abgetippt. Das Schreiben endete damals mit:
"Wenn Sie im geltenden Recht eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz sehen, stelle ich Ihnen anheim sich rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsweg zu beschreiten."
Wissen Sie, ob Spatzenmama den Rechtsweg beschritten hat bzw. ob es zwischenzeitlich schon diesbezügliche Verfahren gegeben hat!?!? Und wenn ja, was muss man beachten und wie sind die Erfolgsaussichten?
(Unsere Tochter Jana kam 19 Tage zu früh auf die Welt, was einen "Verlust" von 987€ bedeutet.)
Viele Grüße aus Bayern
JanaMamaPapa
von
JanaMamaPapa
am 23.03.2013, 12:11
Antwort auf:
Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld
Hallo,
weiß ich leider nicht. Das Problem wird hier öfter geschildert, ich weiß aber nicht, dass einer dagegen vorgegangen ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld
Wieso denn Verlust? Sie bekommen doch entsprechend länger (nicht verbrauchte Zeit vor ET wird beim MuSch hinten dran gehängt) und MuSchG ist doch idR höher als EG?
Also manchmal sollte man sich einfach nur über sein Kind freuen. Mal ganz abgesehen vom Elterngeldanspruch an sich der alles andere als selbstverständlich ist.
von
Lina_100
am 23.03.2013, 22:22
Antwort auf:
Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld
Liebe Frau Bader,
liebe Eltern, die sich mit dem selben Gedankenspiel beschäftigen,
wir haben uns mittlerweile im Internet schlau gemacht und dazu ein Urteil des BSG (BundesSozialGericht) vom 20.12.2012 (B 10 EG 19/11 R) aufgetan.
Das klagende Elternpaar (Entbindung 20 Tage vor Termin) hat dabei leider verloren. In der Urteilsbegründung werden unendlich viele Paragraphen gewälzt und letztlich kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Gleichheitsgrundsatz, der in unserem Grundgesetz verankert ist, nicht verletzt ist, da dieser (lediglich) die Gleichbehandlung der Geschlechter behandelt. Und daher endet das Urteil mit:
"Eine Ungleichbehandlung kommt vorliegend in erster Linie zwischen Frauen mit einer vorzeitigen Geburt und Frauen mit einer Geburt ihres Kindes zum errechneten Termin in Betracht. Hieraus kann sich keine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung ergeben."
Ist ja beruhigend, dass die Herren Richter wenigstens festgestellt haben, dass Frauen untereinander ungleich behandelt werden, aber das scheint irgendwie i.O. zu sein.
Wen das genaue Urteil interessiert, wir haben es auf dieser Seite gefunden: http://lexetius.com/2012,6556
Viele Grüße (besonders an alle, deren Kinder zu früh zur Welt kamen)
JanaMamaPapa
von
JanaMamaPapa
am 02.04.2013, 12:41