Frage: Angabe eines falschen Vaters

Hallo Frau Bader, ich habe vor mehreren Wochen hier im Forum eine Diskussion gelesen, die mich nicht mehr los lässt. Und zwar ging es darum, dass ein Mann eine Vaterschaftsanerkennung abgeben wollte, obwohl ihm und auch der Frau klar war, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Sie haben dann (zumindest so weit ich mich erinnere) geantwortet, dass das strafbar sei, und man keinesfalls gegen besseres Wissen einen falschen Vater angeben darf. Nun stellt sich mir aber die Frage, wie es denn möglich sein kann, dass Ehemänner als Väter eingetragen werden, obwohl der Ehemann, seine Frau, und deren neuer Partner (und Vater des Babys) bestätigen, dass der Ehemann nicht der Vater ist. Widerspricht sich das nicht? Warum ist das eine nicht möglich, das andere schreibt das Gesetz vor? Vater ist in beiden Fällen ein anderer. Oder habe ich das in falscher Erinnerung? Vielen Dank für Ihre Mühen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir das erklären könnten. Luvi

von luvi am 21.11.2014, 01:06



Antwort auf: Angabe eines falschen Vaters

Hallo, der Schutz der Ehe u Familie ist im Grundgesetz festgehalten. Wenn ich heirate, verpflichte ich mich, für den anderen (auch finanziell) einzustehen. Ich weiß nicht, was daran überholt sein soll. Gerade in der klassischen Situation (Mann arbeitet, Frau zieht die Brut groß) gibt es für die Frau (die ja nicht arbeiten kann u auf den Mann angewiesen ist) keinen besseren Rundum-Schutz als die Ehe. Ich will damit nicht sagen, dass ich ein Moralapostel bin und andere verurteile, die nicht heiraten wollen - muss jeder wissen. Aber rein juristisch ist die Ehe das non plus ultra! Nichteheliche Mütter bekommen weniger Unterhalt, können sich nicht kk-familienversichern, haben keine Rentenansprüch, keinen Ausgleich des Vermögens, dass sie wegen der Kindererziehung nicht erwirtschaften konnten. Natürlich ist es heutzutage nicht unüblich, dass ein Kind in der Ehe von einem anderen Mann gezeugt wird. Trotzdem wird doch durch die Regelung das Kind (erst einmal) und auch die Mutter geschützt - schließlich ist der Kuckucksvater erst mal unterhaltspflichtig. Und den Knoten auflösen kann man bei einer Scheidung. Zu Ihrer Frage: Es ist doch ein Unterschied, ob ein Mann, der nachweislich nicht der Vater ist, das Kind anerkennt oder ob das Gesetz die Vaterschaft erst mal vorsieht - was ja später zu ändern ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2014



Antwort auf: Angabe eines falschen Vaters

Hallo Luvi Hatte das aucb mal gesucht und es ist so dass das in einem Gesetz inbegriffen ist. " Schutz der Ehe und Familie" oder so. Demnach sind alle in der Ehe geborenen Kinder ehelich und der Ehemann somit der Vater. Paragraph 1592BGB. In den meisten Fällen passt das ja auch :-)

von Sternenschnuppe am 21.11.2014, 07:33



Antwort auf: Angabe eines falschen Vaters

P.S. Sollte man aber vielleicht der heutigen Zeit mal anpassen. Soweit ich mich erinnere mussten mein Mann und ich beide bei der Geburt des Kleinen unterschreiben. In sehr zerstrittenen Verhältnissen ist das ja gar nicht möglich. Da sollte es einfachere Wege geben den leiblichen Vater dann anzubringen und der rechtliche quittiert lediglich dass er einverstanden ist. Ebenso mit dem Sorgerecht. Man könnte sich so einige Verfahren sparen.

von Sternenschnuppe am 21.11.2014, 07:39



Antwort auf: Angabe eines falschen Vaters

Die Angabe des Vaters gibt es doch sowieso nur, wenn ein Kind außerehelich geboren wird. In der Ehe geht man einfach davon aus, dass das Kind vom Ehemann ist. Ich betrachte das als Vereinfachung. Und stimme Sternenschnuppe zu, dass das mal geändert werden könnte. Aber diese Gedanken führen bei mir stetig in die Richtung, dass die Ehe als Institution generell überholt ist.

von Pamo am 21.11.2014, 09:17