Frage: altenpfege

hallo Brauche dringende rat ich arbeite auf 400 euro im Nachtdienst`im privaten altenheim ùber ein haushaltscheck verfahren ùber eine quittung von ein bewohner das heist ich bekomme von ein bewohner geld ich bin jetzt in der 6 ssw und mein frauen arzt sagte soll bitte auf der arbeit bescheid sagen habe dan die ùber das haus zusagen hat und alle schreib sachen regelt anerufen sie sagte wie ich mir das vor stelle wen mùsste ich jetzt betreuung machen tagsùber oder putzen jedoch muss ich dan viel mehr std machen um an die 400 euro zu kommen das ich kein betreuung fùr mein sohn habe ist ihr egal (ok das kan ich verstehen) aber betreuung ist trotzdem mit dementen und putzen wie soll oich das machher mit dicken bauch machen welche rechte habe ich jetzt mein frauenarzt kan kein bv aussprechen weil es kein gesundheitlichen grund mit mutter und kind gibt

von Nicki1986 am 22.02.2013, 10:40



Antwort auf: altenpfege

Hallo, wenn der Ag (das mit der Bezahlung durch den Bewohner ich nicht verstanden) Sie wegen dem Verbot der Nachtarbeit von Schwangeren nachts nicht einsetzen darf, ist es zulässig, dass er Sie tagsüber einsetzt. Aber nicht mehr Stunden.Dies nach Vertrag. Eine Altenpflegerin muss nicht putzen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: altenpfege

Hey :) Habe auch in der Altenpflege gearbeitet. Nur kam ich nicht soweit das ich mit dicken Bauch arbeiten musste ( Vertrag lief aus). Was musst du denn da machen? Ich habe bis jetzt nich keine Schwangere in der Pflege gesehen, da die meisten ein Beschäftigungsverbot bekommen, oder andere Aufgaben machen mussten. Aber das sind dann ehr die Fachkräfte, die dann Akten machen usw. So Dementenbetreuung kann man Schwangeren zu muten. Und sobald der Bauch zu sehen ist, nehmen andere auch Rücksicht habe ich gemerkt.

von Junchen am 23.02.2013, 11:05