Hallo, ich werde demnächst während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten (für ca. 7 Monate, dann ist die beantragte Elternzeit von 2 Jahren zu Ende). Die Position ist allerdings niedriger eingestuft als meine Position vor der Geburt. Mein AG möchte mir nun in Summe dasselbe Gehalt (anteilig für die Teilzeit) zahlen, jedoch die Gehaltsstufe herabsetzen und die Differenz als (freiwillige, jederzeit kürzbare) betriebliche Zulage ersetzen. Frage 1: darf er das? Ich befürchte, dass ich bei künftigen (tariflichen) Gehaltserhöhungen, betrieblichen Änderungen, etc.schlechter gestellt sein werde. Frage 2: müsste ich, um mein Anrecht auf eine gleichwertige Position nicht zu verlieren, direkt nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten? Frage 3: habe ich auch ein Anrecht auf gleichwertige Position während der Teilzeit? Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Mitglied inaktiv - 01.04.2011, 22:33