Guten Abend Frau Bader, es geht um folgendes.. Ich habe eine 7 jährige Tochter mit meiner Exfreundin für die ich natürlich Unterhalt zahle. Nun bin ich seit mehreren Jahren in einer neuen Beziehung und möchte demnächst heiraten und gerne noch ein Kind bekommen.
Meine Verlobte promoviert und arbeitet als wissenschaftl. Mitarbeiterin an der Uni und verdient gerade ihren Selbsterhalt. Ich verdiene 1900€ Netto.
So könnten wir uns kein Kind leisten.
Ändert sich der Unterhalt meiner Tochter gegenüber wenn ich ein weiteres Kind bekomme?
Meine Verlobte ist doch sehr besorgt ob wir uns ein gemeinsames kind leisten können.. und auch ich bin betrübt.
Was sagt der Gesetzgeber in diesem Fall?
Vielen Dank!
von
nils1986
am 20.01.2017, 17:02
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhaltsanspruch?
Hallo,
bei der Düsseldorfer Tabelle geht es ein bisschen runter (die geht von zwei Unterhaltspflichtigen aus).
Und dann kanne s sein, dass Sie in den Mangelfall rutschen - dadurch reduziert es sich nochmals.
Lassen Sie es von einem Anwalt vor Ort ermitteln.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2017
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhaltsanspruch?
Nunja...
erstens kommt es darauf an, auf welcher Berechnungsgrundlage Du Unterhalt für Tochter1 zahlst.
DT + 1 Stufe rauf?
Dann könnte es eine Unterhaltsstufe runtergehen bei 2 Kindern.
Aber meistens nicht "reinfach so" falls der Unterhalt tituliert ist.
Zudem ist die Reduktion nicht wirklich viel.
Fakt ist: quasi alle Zweitfamilien knapsen erst Mal wenn man nochmal zusammen Kinder bekommt.
Oft arbeiten dann eben auch beide Elternteile weil Zuhause bleiben nicht wirklich eine finanzielle Option ist.
Aber ganz ehrlich: geringer Verdienst alleine sollte einem nicht von Kindern abhalten... sooo schlecht kann es einem in D ja gar nicht gehen, Worst-case ist ja immerhin H4...
Gruss
D
von
desireekk
am 20.01.2017, 19:01
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhaltsanspruch?
Habt ihr zusammen dann ca. 3000 Euro netto pro Monat?
von
Lebkuchenfrau
am 20.01.2017, 19:11
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhaltsanspruch?
Erst einmal finde ich es gut, dass ihr Euch vorher Gedanken macht.
Haben wir auch und konnten uns noch ein Kind zusammen leisten.
Aber mal ehrlich, von 1900€ netto träumen viele und bekommen dennoch Kinder.
Was zahlst Du denn jetzt an Unterhalt? Gibt es einen Titel ?
Wenn ihr heiratet kannst Du in der Elternzeit der Frau die bessere Lohnsteuerklasse nehmen, das macht viel aus.
Danach hat Deine Frau ja auch Einkommen.
Die ersten Jahre ist so ein Kind recht günstig, teuer wird es wenn Betreuungskosten kommen und dann die Schule losgeht.
Bis dahin ist sie ja auch ordentlich in Lohn und Brot.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2017, 22:24
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhaltsanspruch?
Wo ein Wille ist, ist auch ein weg. Würde am liebsten natürlich für beide Kinder gleichermaßen aufkommen können und verstehe meine Verlobte wenn sie es irgendwo unfair findet.
Wir verdienen zusammen 2900€.
Ich zahle momentan 340€ unterhalt im monat habe jedoch auch noch einen kredit zu begleichen.
Danke euch für die Hilfe.
von
nils1986
am 22.01.2017, 22:09