Guten morgen Frau Bader,
Meine Frage ist ob mein Ehemann meine Tochter aus einer früheren Beziehung (2 Jahre) auch dann adoptieren kann FALLS der leibliche Vater nichat zustimmt? ist es dann gerichtlich möglich, bzw wie stehen da die chancen? wir erwarten im Mai Nachwuchs und haben letztes Jahr geheiratet. Meine Tochter hat mit mir seinen Namen angenommen, da ich das alleinige Sorgerecht habe.
Der leibliche Vater hat die kleine schon über ein Jahr nicht gesehen. Sie kennt ihn also nicht, da sie ihn zuvor auch maximal 10 nur für 30 min gesehen hat und er auch dort kein Interesse an einer aufbauenden Bindung hatte.
Die kleine Maus sieht meinen Mann als Papa und hängt stark an ihm.. Sie nennt ihn Papa und ebenso sieht er sie als Tochter.
Mit freundlichen Grüßen
von
SemolinaCreek
am 29.01.2015, 07:27
Antwort auf:
Adoption gerichtlich durchsetzbar?
Hallo,
grundsätzlich, wenn er nicht zustimmt, eher nicht. In dem Fall müsste das Gericht die Zustimmung ersetzen, das wird es so einfach nicht tun, denn es greift wesentlich in die Grundrechte des Vaters ein.
Denn der leibliche Vater bleibt nur mal der leibliche Vater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Adoption gerichtlich durchsetzbar?
Laut unseren Sachbearbeitern von der Stelle für Adoption muss man mindestens 3-4 Jahre zusammen in einem Haushalt leben.
Das sehe ich als Problem bei Euch, zudem wenn die Einwilligung fehlt dann ist es nahezu aussichtslos.
Erkundigen könnt ihr Euch, gibt zumindest hier eine extra Abteilung für Adoptionen, die auch die Stiefkindadoption bearbeiten.
Wichtig ist auch, dass das Kind seine Geschichte kennt.
Das wird überprüft im spielerischen Gespräch.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2015, 08:08
Antwort auf:
Adoption gerichtlich durchsetzbar?
Ohne Zustimmung des Kindsvaters ist das nicht möglich und gerichtlich wird seine Zustimmung nur dann ersetzt, wenn es massiv dem Kindswohl dient dass es adoptiert wird bzw. massiv schädlich ist, wenn es weiter das juristische Kind seines Vaters ist. Nach deiner Schilderung ist das nicht der Fall. Ganz im Gegenteil scheint mir die jetzige Situation ideal: Das Kind hat einen sozialen Vater, der es sehr liebt und es hat die gesetzlichen Ansprüche an den biologischen Vater - also mehr als das durchschnittliche Kind.
von
Pamo
am 29.01.2015, 08:54
Antwort auf:
Adoption gerichtlich durchsetzbar?
Hallo,
wir haben vor kurzem unsere "Tochter" adoptiert.
Du kannst die ganze Geschichte hier im Forum nachlesen!
Bei uns hat das Gericht beide notwendigen Unterschriften ersetzt.
Aber nur, da es um das Kindeswohl ging.
In deinem Fall ist es aussichtslos, denn es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. Der leibliche Vater deiner Tochter könnte ohne jegliche Probleme, dass gemeinsame Sorgerecht beantragen und sich anfangen um sein Kind zu kümmern.
Vll hast du auch Glück und er stimmt in die Adoption ein?!
Frag ihn?
LG
von
Saskia0208
am 29.01.2015, 09:03