Hallo Frau Bader, sind dies dringende betriebliche Gründe, weshalb mein Arbeitgeber mir eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ablehnen darf? "Ein Arbeiten während der Elternzeit ist bei uns derzeit aus betrieblichen Gründen (durch Vertretungen nachbesetzte Stellen und Stellenverlagerungen aufgrund der Sparmaßnahmen) nicht möglich. Ein Antrag muss aus diesen Gründen abgelehnt werden." Für meine Stelle (Vollzeit) wurde eine Teilzeitkraft unbefristet eingestellt und das auch erst nach 2 Jahren. Ist dies eine durch Vertretung nachbesetzte Stelle? Vielen Dank.
von Ariane07 am 03.08.2015, 13:48