Frage: ALG 1 nach Elternzeit

Hallo, steht einem nach der Elternzeit Arbeitslosengeld zu, wenn das Unternehmen so klein ist, dass man nicht Teilzeit arbeiten kann und Vollzeitarbeit mit drei Kindern nicht möglich ist?

von Feenzauber am 21.07.2017, 10:16



Antwort auf: ALG 1 nach Elternzeit

Hallo, Ja, anteilig für Zeit, die Sie zur Verfügung stehen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



Antwort auf: ALG 1 nach Elternzeit

"Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen."

von AnneK3103 am 21.07.2017, 10:49



Antwort auf: ALG 1 nach Elternzeit

Warum nicht einen neuen Job suchen, mit dem die gewünschten Arbeitszeiten möglich sind? Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit stehen auch beratend zur Seite bevor Fall x eingetreten ist, versuch doch Dein Glück mal :-)

Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 11:56



Antwort auf: ALG 1 nach Elternzeit

Natürlich bewerbe ich mich jetzt schon in anderen Betrieben (Elternzeit endet im Februar, ich bin also früh genug dran). Leider hagelt es bislang Absagen. Es ist schwer in meinem Beruf (Maschinenbautechnikerin) etwas für halbtags zu finden, weil in der Regel Projektverantwortung übernommen wird. Ich schaue auch in anderen Zweigen aber wie gesagt, bislang ohne Erfolg. Da ich gern mit Sicherheit planen, wollte ich wissen, was im worst case ist und mich nicht auf die faule Haut legen. In Kontakt mit dem Arbeitsamt stehe ich bereits. Mein nächster Termin ist noch etwas hin, diese rechtliche Grundlage hat mich aktuell dennoch interessiert. Gut gemeinter Ratschlag, hat meine Frage nur leider nicht beantwortet. ;)

von Feenzauber am 21.07.2017, 14:28



Antwort auf: ALG 1 nach Elternzeit

Mein Rat wäre, auf jeden Fall ERST mit dem AA sprechen und das OK holen. Dann erst kündigen. Und dran denken das du zum Ende der EZ hin 3 Monate vorher kündigen musst. Falls du die 3 Jahre EZ noch nicht voll ausgeschöpft hast, evtl auch über eine Verlängerung dieser nachdenken und sich das OK vom jetzigen AG holen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten kannst. Auch dann könntest Du ALG1 über die TZ bekommen und dir für die EZ einen anderen Job suchen. Hättest aber eben den VZ-Vertrag noch als "Sicherheitspflaster" in der Hinterhand. ALG1 wird, egal ob du TZ in EZ machst oder nach der EZ erst TZ machst eh auf TZ runtergerechnet.

Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 15:04



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