Hallo Frau Bader, ich war bis Mitte Juli in Elternzeit von meinem 1. Kind. Jetzt bin ich erneut schwanger und Mitte September beginnt der Mutterschutz. Seid meinem 1. Arbeitstag nach der Elternzeit bin ich krank geschrieben. Jetzt verweigert mir mein Chef die Auszahlung von meinem Gehalt mit der Begründung, dass ich ja nicht zur Arbeit erschienen bin. Die Krankmeldung habe ich ja nicht ohne Grund. Mir steht das Gehalt doch zu!? Oder? An wen muss ich mich jetzt wenden? Liebe Grüße
von LiMa2012 am 03.08.2015, 12:39